Blue Competence
Sustainability pays off
Alle Nicht-KMU müssen Energieaudit durchführen
14.07.2015, 15:04 Uhr
Der Deutsche Bundesrat hat am 6. März die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) gebilligt. Mit den geplanten Änderungen werden künftig alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen, zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits verpflichtet. Demnach müssen große sowie verbundene Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchführen. Die Umsetzung soll anhand von Stichprobenkontrollen überprüft werden. Das Energieaudit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1, Ausgabe Oktober 2012, entsprechen.
Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben, sind von der Auditpflicht befreit. Die Bundesregierung setzt mit der Novellierung des EDL-G eine Anforderung aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Art. 8 EED) um.
Das Audit kann auch im Rahmen einer Zusammenarbeit in einem Energieeffizienznetzwerk durchgeführt werden. In diesen Unternehmens-Netzwerken arbeiten bis zu 15 Unternehmen gemeinsam daran, Effizienzsteigerungen in den Betrieben zu erreichen.
Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben, sind von der Auditpflicht befreit. Die Bundesregierung setzt mit der Novellierung des EDL-G eine Anforderung aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Art. 8 EED) um.
Das Audit kann auch im Rahmen einer Zusammenarbeit in einem Energieeffizienznetzwerk durchgeführt werden. In diesen Unternehmens-Netzwerken arbeiten bis zu 15 Unternehmen gemeinsam daran, Effizienzsteigerungen in den Betrieben zu erreichen.
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