Hey ihrs.
Nachdem mir wegen meinen KSS Problemen hier wunderbar geholfen wurde, nun ein weiteres Anliegen.
Und zwar ist unser Meister ein
klein wenig privatsphärenfanatisch, soll heissen, wenn er mal in er Pause hochgeht, oder während der Arbeitszeit mal länger wohin und sein "Vorarbeiter" ist nich da, schließt er sein Büro ab.
Wäre ja auch soweit ok, muss man ja nich zwangsläufig rein, WENN denn nciht das einzige Telefon der Werkstatt darin stünde.
Wir haben nur ne kleine Werkstatt,mit angrenzender KFZ Werkstatt, aber auch da hat das Telefon ne Macke, nach "draußen" telefonieren geht nciht.
Tatsache ist, wenn sich bei uns in oben genannter Situation jmd. verletzt,ist es uns nicht möglich nen RTW zu verständigen....
Auf Nachfrage beim Meister meinte dieser "Jeder hat heute ein Handy,und hat selbigs auch mitzuführen:"
Soweit ich weis verpflichtet mich aber kein Gesetzt zu eben jenem. Ich selber hab zwar n Handy,aber brauchs kaum,und lass es auch zuhause.
Klingt jetzt hart,aber irgendwie muss man doch n bisschen kaputt im Kopf sein, wenn man sone Show abzieht.
In diesem Sinne: Gibts Vorschriften von der BG, was die Zugänglichkeit,Verfügbarkeit etc. von Telefonen angeht? Und was passiert, wenn man im Ernstfall nicht an selbige rankommt?
Grüße
Chris