nun ..ich muss Aushaenge gestalten.
bei uns gibt es noch 30 Tage Urlaub...den Papst muss ich bitten die 10 ueberfluessigen Feiertage zu streichen, die gibts auch nicht..
Oder, was ich als sinnvoll erachte, der Pfaffe stellt allenernstes Daseinbescheinigungen aus@ Kirchgang , usw , usw
Alternativ koennte ich noch bei der Gewerkschaft anrufen, dass bei uns, die Feiertage mit der Bezahlung nun ausgesetzt werden....das hat Charme
und gut bei 13 Tage rechne ich in der Routine 14 Tage..diese Kleinigkeit wollen wir da wirklich mal uebersehen.
Grundlage der Urlaubsberechnung in unseren Branchen 24 Tage, selbst wenn es nicht 30 gaebe..( das sind wirklich alte Geschenke..ich wuerde gern neue haben..denn weniger ist mehr...heissts doch immer..!?!??
)
Weihnachten und Neujahr rechnen wir pauschal dann endlich als 2 Urlaubstage ab
defacto arbeitet ein Mitarbeiter im Jahr..wenn wir
104 Tage Wochenende
20 Tage krank
24 Tage gesetzlichen Mindesturlaub abrechnen..den wir sicherlich von Arbeitstage in Werktage verwandeln koennen...
ABZIEHEN von 364 Tagen.....
keine Anhnung ich hab nur 10 Finger..
jedefalls ueber 216 Tage kaum.
Statistisch rechnet man 210 Tage, was 21 Tage pro Monat auf 10 Monate entspricht..
Das ist erst einmal die unterste Realmathematik. Ich rede nicht von Mehrarbeitsnotwendigkeiten , etc,. die sind auch leider nicht kostenneutral
Dann kommt noch dazu, das ein Mitarbeiter voellig schrottfrei sein berufliches Dasein behauptet; jahrzehntelang.
Richtig erkannt wurde die Zuwendung der Krankenkasse , bei Erkrankung eines Mitarbeiters. Und die % Zahl ist da auch nicht sonderlich variable.
max 60 % koennen es werden.
Das ist gut fuer das Portemonnaie des Chefes, da er in der gleichen Zeit mit einem vorhandenen Mitarbeiter sicherlich kaum mehr umgesetzt haette.
Dazu kommt, dass sich niemand um die liegengebliebene Arbeit kuemmern muss, da der Kunde jeden Umstand verstaendnisvoll einpflegt.
Wenn wir bei Gelegenheit wieder vollzaehlig sind, wird auch Ihr Auftrag abgearbeitet..Danke
Ironie= OFF..
Der Beitrag wurde von Lipp bearbeitet: 18.12.2013, 17:37 Uhr