@Rainer60, danke für die Tabelle.
Ich habe soeben mit unserer Härterei telefoniert. Man hat mir hier folgendes gesagt:
1. Alle Stähle die man einsatzhärtet können die gleiche Oberflächenhärte bekommen. Das liegt daran weil in jeden Stahl die gleiche Menge C eingebracht werden kann. Diese Härte ist max. 800HV. Man benötigt hier einen Range von 100. die Angabe wäre also 700 +100 HV.
2. Die Eht kann bis ~1,2mm tief sein. KANN. Normal sind Tiefen von 0,2-0,4 oder auch 0,4-0,6. Die Tiefe wird durch die Zeit des Aufkohlens hergestellt.
Allerdings sind hier auch die Kosten zu berücksichtigen. 0,1mm Tiefe braucht 1h Zeit.
3. Für die Prüflast gibt es eine Norm: DIN
ISO 15787
Zusammenfassend kann man sagen:
Härte:
Die Härte angeben die man haben möchte mit einem Range von 100. Z.B. 600 +100HV1. Hier die geeignete Prüflast beachten. Zu beachten ist dass man die Grenzhärte von 550HV1 nicht unterschreitet. Wenn sie die Grenzhärte überschreitet dann wird die Messung der Eht mittels Abstufung vorgenommen.
Diese Härte wird mittels Anlassen eingestellt!
Einsatzhärtetiefe:
Die Eht angeben wie man möchte mit einem Range von 0,2. Hier sind Tiefen von 0,2-0,4 oder auch 0,4-0,6 gängig. Die Tiefe wird bestimmt dadurch wie lange man aufkohlt! Und jetzt kommts: Stimmt die Eht bei der Grenzhärte nicht, dann wird mittels Abstufung die Grenzhärte nach oben gesetzt. Sprich man geht dann von einer höheren Grenzhärte aus. Dafür gibt es eine Tabelle in DIN 15787 (oder im Fachbuch) anhand derer die Eht quasi am richtigen Platz gemessen wird. Z.B. Eht 0,5 kann dann bei einer höheren Grenzhärte sein. Das ist die ganze Hexerei.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.