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L-Kennzeichnung BMW

Beitrag 06.03.2009, 06:14 Uhr
planespotter
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo werte Simple-quality Mitglieder,

einer meiner früheren Lehrgangskollegen hat mich angesprochen hinsichtlich der sogenannten L-Kennzeichnung von BMW.
Hierbei hat er diverse Informationen die auch aus meiner Sicht keine eindeutige Beschreibung beinhalten, Auszüge wie folgt:

"L" ersetzt über neue BMW-Norm 11369.0 S/D
(Beschreibt, dass Eigenschaften ohne Zustimmung des freigegeben Bereichs nicht verändert werden dürfen)

Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, z.B. mit "D" oder "L" gekennzeichneten Kraftfahrzeugteilen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der dokumentationspflichtigen Merkmale geprüft worden sind...usw.

"L" ersetzt Symbole "S" und "D" in Zeichnungen ab 1997.

Fragestellung:
Bedeutet "L" = ( Eigenschaften dieser mit L-gekennzeichneten Merkmale / Artikel dürfen ohne Zustimmung des Kunden nicht verändert werden? (mein Favorit und ist ohne Dok.-Pflicht)

oder "L" = Ersatz / erweiterte Anforderung an Dokumentationspflicht?

Wir würden uns freuen, wenn uns dazu jemand Informationen geben kann, oder wo weitere Info hierzu erhältlich ist.

smile.gif
   
Beitrag 08.03.2009, 10:39 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
*******
Guten Tag Herr Schnell,

ein BMW Mitarbeiter hatte mir einmal erläutert, dass das "L" vom englischen "Leagal" stammt und diese Kennzeichnung somit rechtliche Auswirkungen hat.
Die Konsequenz für mich:
Einstufung mindestens als klassisches "D-" bzw. "DmbA-"Merkmal (Dokument mit besonderer Archivierung) nach dem alten VDA Band 1.
Die Produkte könnten sogar sicherheitskritische Merkmale beinhalten, die wiederum für einige Haftpflicht- und Rückrufversicherungen meldepflichtig sind.
Auf der Homepage Ihres Unternehmens habe ich entnommen, dass Ihre Firma auch Sicherheitskomponenten für die Automobilundustrie liefert.
Meine Empfehlung:
bereits bei der Vertragsprüfung/Herstellbarkeitsbewertung bei Produkten mit L-Kennzeichnung mit BMW klären, ob das Produkt Merkmale hat, welche als sicherheitsrelevate Merkmale einzustufen sind. Alle Nachweisdokumente für diese Merkmale sollten Sie für 15 Jahre seit Lieferung des letzten Serienteils archivieren.
Kontaktieren Sie auch einmal den Produkthaftungsbeauftragten Ihres Unternehmens, ob die Versicherungen entsprechende Meldungen für sicherjeitkritische Produkte benötigen und aktualisieren Sie ggf. die Liste aller derartigen Produkte.
Weitere Auswirkungen gibt es bei den Design- und Prozess-FMEA , weil die Fehlerbedeutung im Bereich 9-10 liegen müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 17.03.2009, 13:38 Uhr
planespotter
Level 2 = Community-Facharbeiter
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Hallo,

Danke für Ihren Eintrag zum Thema "L-Kennzeichnung".
Mittlerweile hat sich dieses Thema etwas "gelichtet" und es gibt eine überarbeitete BMW Norm GS 91011 / 2009-03, die das Thema "L-Kennzeichnung von Merkmalen in Freigabe-Unterlagen beschreibt.

Wichtigster Auszug :

"Aus der L-Kennzeichnung eines Merkmals leitet sich für die Fahrzeug-Produktion sowie für die Lieferanten keine Dokumentationspflicht für dieses Merkmal ab".

Sicher sollte man, wie Sie beschrieben haben, diesen Merkmalen besondere Aufmerksamkeit widmen.
Somit hat der Kollege wieder etwas mehr Entspannung und meine Vermutung hat sich durch o.g. Norm bestätigt. smile.gif

Gruss
planespotter
   
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