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Pflichten des Abfallerzeuger zur Überwachung des Entsorgungsweg
11.12.2017, 07:26 Uhr
14001_Olaf
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 18.06.2015
Beiträge: 14
Mitglied seit: 18.06.2015
Beiträge: 14
Guten Tag,
im Zertifizierungsaudit wurde angemerkt, dass wir nicht wie im KrWG vorgesehen Entsorgeraudits durchführen.
Gemeint ist hiermit, dass wir den Weg unseres Abfalls bis zur vollständigen Beseitigung (in Stichproben) begleiten bzw. überprüfen müssten.
Nun wurde von den Auditoren kein genauer Passus im KrWG angegeben der dies vorsieht. Hab jemand die Stelle im Gesetz parat?
Danke
Olaf
im Zertifizierungsaudit wurde angemerkt, dass wir nicht wie im KrWG vorgesehen Entsorgeraudits durchführen.
Gemeint ist hiermit, dass wir den Weg unseres Abfalls bis zur vollständigen Beseitigung (in Stichproben) begleiten bzw. überprüfen müssten.
Nun wurde von den Auditoren kein genauer Passus im KrWG angegeben der dies vorsieht. Hab jemand die Stelle im Gesetz parat?
Danke
Olaf
26.01.2018, 12:44 Uhr
Guten Tag,
expliziert steht es nicht
Allerdings, wenn man GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung §1,2 und 6 und KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz §15, 16, 18 und 28 liest, dann kann daraus eine interne Überwachung (Begehung, Complianceaudit) abgeleitet werden.
Gruß Delice
expliziert steht es nicht
Allerdings, wenn man GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung §1,2 und 6 und KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz §15, 16, 18 und 28 liest, dann kann daraus eine interne Überwachung (Begehung, Complianceaudit) abgeleitet werden.
Gruß Delice
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