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ISO 50001 Erwerb & Erhaltung
31.08.2020, 08:56 Uhr
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zu der ISO 50001 (Energiemanagementsystem).
Ich überlege die für unsere Firma zu erwirken. Nun steht da auf vielen Seiten aber, sie ist dafür ausgelegt kontinuierlich Verbesserungen zu erwirken. Da wir nur ein kleines Mittelständisches Unternehmen sind, habe ich daher nun etwas Sorge um die Aufrechterhaltung der Zertifizierung.
Was passiert wenn man keine Reduktion des Energieverbrauchs erreicht? Zum Beispiel weil in dem Jahr das Budget für Investitionen einfach anders Verteilt wurde (oder wie in diesem Jahr Corona-bedingt einfach sehr stark reduziert wurde) .
Was ist die folge, wenn man sich nicht verbessert? Verliert man die Zertifizierung, oder wird der Versuch alleine schon "gewürdigt"?
ich hätte mal eine Frage zu der ISO 50001 (Energiemanagementsystem).
Ich überlege die für unsere Firma zu erwirken. Nun steht da auf vielen Seiten aber, sie ist dafür ausgelegt kontinuierlich Verbesserungen zu erwirken. Da wir nur ein kleines Mittelständisches Unternehmen sind, habe ich daher nun etwas Sorge um die Aufrechterhaltung der Zertifizierung.
Was passiert wenn man keine Reduktion des Energieverbrauchs erreicht? Zum Beispiel weil in dem Jahr das Budget für Investitionen einfach anders Verteilt wurde (oder wie in diesem Jahr Corona-bedingt einfach sehr stark reduziert wurde) .
Was ist die folge, wenn man sich nicht verbessert? Verliert man die Zertifizierung, oder wird der Versuch alleine schon "gewürdigt"?
26.09.2020, 15:27 Uhr
Moin Wallner,
sag mal, wieviel Mitarbeiter seid ihr und wie hoch war der Energieverbrauch im Jahr 2019 in kWh?
Weil:
Mit dem Inkrafttreten der Änderungen im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) am 22. April 2015 wurden Unternehmen, die keinen KMU-Status besitzen, zur erstmaligen Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 in den Jahren 2012 bis 2015 verpflichtet.
2019 steht für einen Großteil der Unternehmen aufgrund der Wiederholungspflicht nun die zweite Durchführungsperiode an.
Bei Nicht-Erfüllung der Anforderungen drohen betroffenen Unternehmen Bußgelder bis 50.000,- €.
BG Rudi
sag mal, wieviel Mitarbeiter seid ihr und wie hoch war der Energieverbrauch im Jahr 2019 in kWh?
Weil:
Mit dem Inkrafttreten der Änderungen im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) am 22. April 2015 wurden Unternehmen, die keinen KMU-Status besitzen, zur erstmaligen Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 in den Jahren 2012 bis 2015 verpflichtet.
2019 steht für einen Großteil der Unternehmen aufgrund der Wiederholungspflicht nun die zweite Durchführungsperiode an.
Bei Nicht-Erfüllung der Anforderungen drohen betroffenen Unternehmen Bußgelder bis 50.000,- €.
BG Rudi
26.09.2020, 15:30 Uhr
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BG Rudi
BG Rudi
28.09.2020, 07:33 Uhr
Moin,
wir fallen unter die Grenzen und sind nicht verpflichtet, die Einzuführen. Wir haben aber eine sehr Umweltfreundliche Geschäftsführung, die jeher darauf achtet der Umwelt nicht mehr als nötig zu Schaden. Da dachte ich, man könne sich das ja dann auch mal Zertifizieren lassen, wenn man den Aufwand eh betreibt.
Nur möchte ich auch kein Geld für Zertifikate ausgeben, die wir dann nicht halten können. Da wir eben nicht so groß (=KMU) sind, kann ich nicht garantieren das wir jedes Jahr die Einsparung hinbekommen.
wir fallen unter die Grenzen und sind nicht verpflichtet, die Einzuführen. Wir haben aber eine sehr Umweltfreundliche Geschäftsführung, die jeher darauf achtet der Umwelt nicht mehr als nötig zu Schaden. Da dachte ich, man könne sich das ja dann auch mal Zertifizieren lassen, wenn man den Aufwand eh betreibt.
Nur möchte ich auch kein Geld für Zertifikate ausgeben, die wir dann nicht halten können. Da wir eben nicht so groß (=KMU) sind, kann ich nicht garantieren das wir jedes Jahr die Einsparung hinbekommen.
28.09.2020, 17:21 Uhr
Hallo Wallner,
auch in der ISO 50001 wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Grundsätzlich besteht zwar die Verpflichtung zur Reduzierung, dies kann man jedoch nicht immer umsetzten. Auch die Zertifizierungsauditoren sehen das ein. Man muss es nur sauber begründen, warum man das Ziel nicht geschafft hat oder die Maßnahme nicht umsetzten konnte.
Bei weiteren Fragen hierzu kann ich Dir gerne behilflich sein. Wenn es um spezifische Fragen geht, nutze bitte meine private Mailadresse (j.kaplan@kaplan-qm.de)
mfg JKM
auch in der ISO 50001 wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Grundsätzlich besteht zwar die Verpflichtung zur Reduzierung, dies kann man jedoch nicht immer umsetzten. Auch die Zertifizierungsauditoren sehen das ein. Man muss es nur sauber begründen, warum man das Ziel nicht geschafft hat oder die Maßnahme nicht umsetzten konnte.
Bei weiteren Fragen hierzu kann ich Dir gerne behilflich sein. Wenn es um spezifische Fragen geht, nutze bitte meine private Mailadresse (j.kaplan@kaplan-qm.de)
mfg JKM
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