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Benennung vs Beauftragung
21.04.2022, 09:13 Uhr
Hallo zusammen,
ich bin über ein Wording-Thema gestolpert und hätte gerne einmal eure Expertise dazu.
Wenn ich jemanden zum Strahlenschutzbeauftragten benenne, ist dieser dann benannt oder beauftragt? Das ist rechtlich ja schon ein Unterschied. Während eine Beauftragung eine Pflichtenübertragung ist und mit der Pflichtenübertragung auch immer Aufgaben und Befugnisse zu definieren sind, ist eine Benennung rein rechtlich keine Pflichtenübertragung.
Also sitze ich vom Wording her jetzt zwischen den Stühlen. Es gab da bisher nie Probleme und alle wissen wie es gemeint ist (es stehen auch die Verantwortlichkeiten in der Benennung) , doch hab ich Sorge das es bei einem Audit mal aufstoßen könnte.
Wie seht ihr das?
ich bin über ein Wording-Thema gestolpert und hätte gerne einmal eure Expertise dazu.
Wenn ich jemanden zum Strahlenschutzbeauftragten benenne, ist dieser dann benannt oder beauftragt? Das ist rechtlich ja schon ein Unterschied. Während eine Beauftragung eine Pflichtenübertragung ist und mit der Pflichtenübertragung auch immer Aufgaben und Befugnisse zu definieren sind, ist eine Benennung rein rechtlich keine Pflichtenübertragung.
Also sitze ich vom Wording her jetzt zwischen den Stühlen. Es gab da bisher nie Probleme und alle wissen wie es gemeint ist (es stehen auch die Verantwortlichkeiten in der Benennung) , doch hab ich Sorge das es bei einem Audit mal aufstoßen könnte.
Wie seht ihr das?
21.04.2022, 11:53 Uhr
hathibafru_wemel...
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 07.12.2018
Beiträge: 1
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Wir unterscheiden bei uns so:
Die Benennung geht bei uns einseitig vom Verantwortlichen, mit entsprechender Befugnis, aus. Eine klare Aufgabenverteilung vorrausgesetzt. Der "Betroffene" bestätigt die erhaltene Benennung mit einer Unterschrift. Meist folgt die öffentliche Bekanntmachung.
Die Beauftragung ist bei uns immer eine Verhandlung mit resultierender schriftlicher Vereinbarung. Entweder mit externen Partnern oder zwischen selbstständigen Abteilungen oder Rollen. Beispiel: Beauftragung einer Firma, die eine externe SIFA stellt. Die Benennung durch die Geschäftsführung wird durch persönliche Unterschrift der SIFA bestätigt.
Die Benennung geht bei uns einseitig vom Verantwortlichen, mit entsprechender Befugnis, aus. Eine klare Aufgabenverteilung vorrausgesetzt. Der "Betroffene" bestätigt die erhaltene Benennung mit einer Unterschrift. Meist folgt die öffentliche Bekanntmachung.
Die Beauftragung ist bei uns immer eine Verhandlung mit resultierender schriftlicher Vereinbarung. Entweder mit externen Partnern oder zwischen selbstständigen Abteilungen oder Rollen. Beispiel: Beauftragung einer Firma, die eine externe SIFA stellt. Die Benennung durch die Geschäftsführung wird durch persönliche Unterschrift der SIFA bestätigt.
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