SIMPLE-QUALITY
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Kosten der Sortierung bei Schadensfall
11.05.2022, 14:10 Uhr
QSHR
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 28.11.2007
Beiträge: 16
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Beiträge: 16
Hallo liebe Qualitäter*innen,
ich sitze gerade über einer Stellungnahme zur QSV (von uns an unseren Lieferanten) und bin etwas ratlos. Deshalb hoffe ich hier auf das Wissen von Euch.
Konkret zum Thema:
In der Stellungnahme behauptet der Lieferant, dass er grundsätzlich nicht verpflichtet ist fehlerhafte Lieferungen auf seine Kosten auszusortieren. Er argumentiert, dass das Aussortieren zur Schadensfeststellung gehöre und deshalb uns oblige.
Meiner Meinung nach ist der Lieferant sehr wohl für die Sortierkosten haftbar. Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage z.B. im Produkthaftungsgesetz? Ich weiß, dass man dem Lieferanten die Chance zur Nacharbeit geben muss. Mehr jedoch nicht.
Vielen Dank schonmal an alle
Viele Grüße,
QSHR
ich sitze gerade über einer Stellungnahme zur QSV (von uns an unseren Lieferanten) und bin etwas ratlos. Deshalb hoffe ich hier auf das Wissen von Euch.
Konkret zum Thema:
In der Stellungnahme behauptet der Lieferant, dass er grundsätzlich nicht verpflichtet ist fehlerhafte Lieferungen auf seine Kosten auszusortieren. Er argumentiert, dass das Aussortieren zur Schadensfeststellung gehöre und deshalb uns oblige.
Meiner Meinung nach ist der Lieferant sehr wohl für die Sortierkosten haftbar. Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage z.B. im Produkthaftungsgesetz? Ich weiß, dass man dem Lieferanten die Chance zur Nacharbeit geben muss. Mehr jedoch nicht.
Vielen Dank schonmal an alle
Viele Grüße,
QSHR
11.05.2022, 14:27 Uhr
Maximilian84
Level 2 = Community-Facharbeiter
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 09.01.2020
Beiträge: 90
Mitglied seit: 09.01.2020
Beiträge: 90
Hallo QSHR,
wie du schon sagst, er hat das recht zur Nachbesserung.
Allerdings ist seine Argumentation auch schwach. Der Schaden wurde ja bereits festgestellt, daher die Sortierung.
Es obliegt aber dem Lieferanten, ob sortiert werden soll, oder wer sortiert etc.
Aber an den Kosten kommt er ja nicht vorbei. Ansonsten einfach wieder alles auf den Hänger und zurück auf seinen Hof. Ggf. addieren sich ja dann noch Stillstandzeiten auf die Rechnung.
In der Realität würde man aber sicher immer im Einzelfall entscheiden und das mit dem Lieferanten abstimmen.
In der Regel einigt man sich ja dann auf so etwas wie: 2 Paletten beim/vom Kunden sortieren und der Rest zurück oder zu einem Dienstleister.
Vielleicht sucht ihr mal das persönliche Gespräch und überlegt euch eine passende Formulierung.
z.B.: Im Falle eines festgestellten Mangels ist der Kunde berechtigt zur Aufrechterhaltung der Produktion und bis zur lieferantenseitigen Klärung weiterer Schritte Maßnahmen, z.B: Sortierung, auf Kosten des Lieferanten zu ergreifen. Der Kunde ist verpflichtet, den Mangel sofort anzuzeigen und die Kosten gering zu reduzieren. Der Lieferant verpflichtet sich umgehend Maßnahmen zum Schutz des Kunden zu ergreifen um mögliche Verzögerungen im Kundenprozess zu verhindern.
Gruß Max
wie du schon sagst, er hat das recht zur Nachbesserung.
Allerdings ist seine Argumentation auch schwach. Der Schaden wurde ja bereits festgestellt, daher die Sortierung.
Es obliegt aber dem Lieferanten, ob sortiert werden soll, oder wer sortiert etc.
Aber an den Kosten kommt er ja nicht vorbei. Ansonsten einfach wieder alles auf den Hänger und zurück auf seinen Hof. Ggf. addieren sich ja dann noch Stillstandzeiten auf die Rechnung.
In der Realität würde man aber sicher immer im Einzelfall entscheiden und das mit dem Lieferanten abstimmen.
In der Regel einigt man sich ja dann auf so etwas wie: 2 Paletten beim/vom Kunden sortieren und der Rest zurück oder zu einem Dienstleister.
Vielleicht sucht ihr mal das persönliche Gespräch und überlegt euch eine passende Formulierung.
z.B.: Im Falle eines festgestellten Mangels ist der Kunde berechtigt zur Aufrechterhaltung der Produktion und bis zur lieferantenseitigen Klärung weiterer Schritte Maßnahmen, z.B: Sortierung, auf Kosten des Lieferanten zu ergreifen. Der Kunde ist verpflichtet, den Mangel sofort anzuzeigen und die Kosten gering zu reduzieren. Der Lieferant verpflichtet sich umgehend Maßnahmen zum Schutz des Kunden zu ergreifen um mögliche Verzögerungen im Kundenprozess zu verhindern.
Gruß Max
12.05.2022, 14:23 Uhr
QSHR
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 28.11.2007
Beiträge: 16
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Beiträge: 16
Hallo Max,
danke für die Antwort.
In die Richtung habe ich auch schon gedacht. Wird ja eigentlich von allen so gehandhabt. Nur hier, neuer Lieferant, will Sortierkosten generell ausschließen.
Gibt's hier nen Paragraphen in einer Norm oder Gesetz, womit man diese Diskussion einfach beenden könnte?
Gruß,
QSHR
danke für die Antwort.
In die Richtung habe ich auch schon gedacht. Wird ja eigentlich von allen so gehandhabt. Nur hier, neuer Lieferant, will Sortierkosten generell ausschließen.
Gibt's hier nen Paragraphen in einer Norm oder Gesetz, womit man diese Diskussion einfach beenden könnte?
Gruß,
QSHR
16.05.2022, 14:34 Uhr
Thomas1808
Level 1 = Community-Lehrling
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 25.01.2022
Beiträge: 3
Mitglied seit: 25.01.2022
Beiträge: 3
Ich würde sagen, dass dies eindeutig über eine QSV geregelt werden kann und sollte. Unterschreibt ein potenzieller Lieferant die QSV nicht bekommt er auch keine Aufträge. Und wenn er sie unterschrieben hat, ist dieser Punkt eindeutig geregelt.
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