SIMPLE-QUALITY
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Quality - Keep it simple...!!

Kompetenzen

Beitrag 02.09.2022, 11:38 Uhr
Whynot
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen,

wer entscheidet eigentlich im Reklamationsfall letzentlich?
Fallbeispiel: Warenbestand soll auf ein Fehlerbild nachkontrolliert werden.
Hier obliegt letztentlich der Entscheidungsprozess  der QS.
Weder Produktion oder andere Abteilungen sondern die QS sind doch letzendlich die jenigen, die die Vorgaben des Qualitätsmanagements einhalten und korrekt umgesetzt werden. 

Wo/wie sind eigentlich die Kompetenzen im Qualitätsmanagentbereich geregelt?
Die QS finde ich ist in der Prozesskette letztendlich bei vielen Themen der Entscheidungsträger.

Oder?

BG
   
Beitrag 02.09.2022, 11:56 Uhr
OliverG_
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo,
ganz klar die oberste Leitung.
Dies steht so auch in der DIN EN ISO 9001 5.1.2 a).
Viele Grüße
Oliver
   
Beitrag 02.09.2022, 17:16 Uhr
Wintzer
Level 3 = Community-Techniker
***
Lieber Kollege,

meine Antwort betrifft den nachfolgenden Satz Deiner Anfrage:  Weder Produktion oder andere Abteilungen sondern die QS sind doch letztendlich diejenigen, die die Vorgaben des Qualitätsmanagements einhalten und korrekt umgesetzt werden. 

Ich gehe davon aus, dass diese Aussage nicht so gemeint war, wie sie zu lesen ist. 

  1. Seit wann gibt QS Vorgaben? Vorgaben sowohl für Produkteigenschaften als auch für die Produktherstellung entstehen im Laufe das Entwicklungsprozesses und werden durch die jeweiligen Fachbereiche festgelegt. Hier kann QS höchstens fachliche Hilfestellung leisten, aber keine Entscheidungen treffen. 
  2. Für die vorgabegerechte Umsetzung im Produktionsverlauf und während der Logistik sind sehr wohl die jeweiligen Fachbereiche verantwortlich.
  3. Je nach interner Regelung gibt es Werkerselbstprüfungen aber auch Prüfungen die durch QS erfolgen. Grundlagen dieser Prüfungen ist ein Vorgabedokument (z.B. Prüfplan), das in den meisten Fällen auch durch QS erstellt wird. 
  4. Kommt es zu festgestellten Abweichungen (intern oder extern) sollte das Reklamationsmanagement zur Anwendung kommen. Hier kann QS eine koordinierende Funktion einschl. der Wirksamkeitsprüfung wahrnehmen, spätestens wenn die Fehlerursache eingegrenzt wurde, sollte der betroffene Fachbereich für die Festlegung aller erforderlichen Aktivitäten (z.B. Fehlerursachen, Maßnahmen) verantwortlich sein.  
  5. Wer letztlich den Reklamationsbericht freigibt (nicht Wirksamkeitsprüfung) kann in jeder Organisation individuell festgelegt werden, im Bereich der Automobilindustrie ist es häufig die QS, aber auch die oberste Leitung ist denkbar.


MfG
Peter Wintzer
   
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