SIMPLE-QUALITY
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Quality - Keep it simple...!!

Messmittel speziell Massbänder

Beitrag 14.11.2012, 10:30 Uhr
SQ-Nadia
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen

wir sind ein Produktionswerk für technische Textilien. Während des Prozesses messen wir auch immer mal wieder:
Gewicht, Dicke etc. Dies ist kein Problem, die Messmittel sind geeicht oder kalibriert.
Nun habe ich ein Problem bei den Massbändern. Diese kommen in praktisch jeder Abteilung zum Einsatz. Und Massbänder haben das leidige Problem dass die ersten 10cm unleserlich werden oder ausfransen.
Wir messen die Breite unserer Textilien, un ddiese Breite ist zwischen 2 und 12 Meter. Die Messung muss ca. auf 2 cm genau sein. Also wenn sich das Maschinenpersonal um 1 cm vermisst spielt dies keine Rolle, mm werden schon garnicht augeschrieben. Bei 10cm wird dies schon kritischer.
Jetzt hat jemand spitzfindiges bei uns in der Produktion begonnen, die ersten 10cm mit einem Stück Lastwagenplane zu verstärken. Anschliessend wird 0cm markiert.
Für unsere Zwecke reicht dies völlig aus. Und ich finde dies auch eine gute Idee. Somit ist das Messmittel für unseren Zweck genügend genau.
Sieht das ein Auditor ebenfalls so?

vielen Dank für die Antworten
   
Beitrag 14.11.2012, 10:39 Uhr
SQ-Nadia
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hier noch ein Bild dazu

Angehängte Datei  bildMassband.jpg ( 18.52KB ) Anzahl der Downloads: 0
   
Beitrag 14.11.2012, 19:37 Uhr
SQ-Consult
Level 4 = Community-Meister
****
1. Wir messen die Breite unserer Textilien, un ddiese Breite ist zwischen 2 und 12 Meter. Die Messung muss ca. auf 2 cm genau sein. Also wenn sich das Maschinenpersonal um 1 cm vermisst spielt dies keine Rolle, mm werden schon garnicht augeschrieben. Bei 10cm wird dies schon kritischer.
2 Jetzt hat jemand spitzfindiges bei uns in der Produktion begonnen, die ersten 10cm mit einem Stück Lastwagenplane zu verstärken. Anschliessend wird 0cm markiert.

3.Bis auf den letzten Satz :"Anschliessend wird 0cm markiert". kann ich alles nachvollziehen.
Das Bild verwirrt mich:
Auch wenn der "Spitzfindige" das Maßband aus irgendweolchen Festigkeitsgünden auch unter 0 verlängert, so ist das bei der geforderten Toleranz i zulässig und sinnvoll. Er muss nur den Pinkt 0,00 0 richtig kennzeichnen.
Und den Maßbereich von 0 bis 199 cm brauchen sie ja in Ihrem Anwendungsfall nicht.

4. Interessant ist warum die textilen Maßbänder am Anfang ausfransen. Oder verwenden Sie die 10 Jahre????
Stahlmaßbänder fransen nicht aus sind aber in der benötigten Länge unhandlich und teurer.

5. Auch wenn Ihre Angaben vollständig sind kann es Auditoren geben die daraus ein Drama machen. Bei einem Auditor einer namhaften Zertifizierungsgesellschaft der Ihren Scope hat kann ich mir das kaum vorstellen.
Notfalls muss man den Jungen mal zurückpfeifen.
mfg Consult
   
Beitrag 16.11.2012, 12:58 Uhr
Heike60
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo Nadia,
wir sind ein zertifiziertes Unternehmen nach DIN 9001/2008 und benutzen auch Maßbänder/ Bandmaße zum überprüfen von Länge und Breite im Bereich zwischen max. 4000 / 2000 und einer Breite von max. 1300mm (Schaumstoffplatten). Unsere Geltungskriterien:
Maßbänder müssen (bei uns) eine EG Zulassungsnummer aufweisen und die Genauigkeitsklasse II haben.
Grundsätzlich dürfen Maßbänder, die als Messmittel aufgeführt werden keine Beschädigung aufweisen, welche die Funktion beeinträchtigen.
Das heißt: geknickte verdrehte oder eingerissene Bänder sind auszutauschen (falsche Messlänge)
Abplatzungen des Skalendrucks oder Ziffer (falsches Ablesen)



Angehängte Datei  KMBT_211_121116132250.pdf ( 256.41KB ) Anzahl der Downloads: 6

Wir sind mit diesen Angaben im Zweck und Geltungsbereich durch bisher jedes Audit ohne Bedenken gekommen.

Als Messmittel haben wir Bandmaße nicht aufgenommen, da sie eher als Hilfsmittel benutzt werden und sie nicht kalibriert werden sondern nur wie oben beschrieben bei Fehlern ausgetauscht werden.
Ich hoffe ich konnte dir damit weiter helfen.

Liebe Grüße
Heike60
   
Beitrag 20.11.2012, 15:37 Uhr
RZipperer
Level 6 = Community-Doktor
******
Hallo Heike,

korrekt beschrieben- es gibt aber noch einen einfacheren Weg:

Markierung des Maßbandes , z.B. mit einem blauen Punkt

In der PMÜ wird dann folgendes aufgenommen: Die mit einem blauen Punkt markierten Gerätschaften sind Mess- bzw. Prüfhilfsmittel und unterliegen somit nicht dem Kalibrierdienst oder der Prüfmittelüberwachung!

Somit sollte ein Auditor zufriedengestellt sein.

Allerdings verstehtr sich Deine Äusserung "geknickte verdrehte oder eingerissene Bänder sind auszutauschen (falsche Messlänge) Abplatzungen des Skalendrucks oder Ziffer (falsches Ablesen)" von selbst . Die Kundenforderungen müssen natürlich in jedem Fall erfüllt und überprüft werden können.

Gruß
Rainer
   
Beitrag 22.11.2012, 16:31 Uhr
Heike60
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo Reiner,
Danke für den Tipp...die Markierung der Messhilfsmittel mit einem blauen Punkt habe ich gleich umgesetzt...erspart mir unnötigen Schreibkram. smile.gif

Gruß
Heike
   
Beitrag 22.11.2012, 19:01 Uhr
RZipperer
Level 6 = Community-Doktor
******
Hallo Heike,

freut mich, aber bitte daran denken, den folgenden oder ähnlich lautenden Satz in Deine Verfahrensanweisung und die Prüfmittelüberwachung mit aufzunehmen:

In der PMÜ wird dann folgendes aufgenommen: Die mit einem blauen Punkt markierten Gerätschaften sind Mess- bzw. Prüfhilfsmittel und unterliegen somit nicht dem Kalibrierdienst oder der Prüfmittelüberwachung!

Logischerweise müssen Mitarbeiter, welche mit diesen Prüfhilfsmitteln arbeiten mittels eines int. Trainings auf diese Vorgehensweise trainiert werden.

Wenn Du das beherzigst, sollte es bezüglich dieses Punktes im nächsten Audit keine Abweichung geben.

Freundliche Grüße
Rainer
   
Beitrag 26.11.2012, 21:06 Uhr
kstanger
Level 3 = Community-Techniker
***
Hallo Nadia,

beschreibe dein System (Maßband mit Verstärkung) und den Zweck in einer Verfahrensanweisung. Dann führst Du noch eine MSA (Messsystemanalyse) durch, mit der Du beweist, dass dein System mit den vorgegebenen Toleranzen ausreichend genau und wiederholbar ist.
Und dann bist Du fertig.

Du kannst sogar beschreiben, welche Beschädigungen deines Messystems noch akzeptabel sind. Nur wenn Du nichts beschreibst und nicht festlegst, was Du da machst, kann ein Auditor dir etwas vorwerfen.

Karl
   
Beitrag 27.11.2012, 21:52 Uhr
RZipperer
Level 6 = Community-Doktor
******
Hallo Herr Stanger,

ist eine Messsystemanalyse für ein Maßband nicht doch eine etwas übertriebene Aktion?

Freundliche Grü0e
Rainer Zipperer
   
Beitrag 30.11.2012, 19:16 Uhr
kstanger
Level 3 = Community-Techniker
***
Hallo Herr Zipperer,

kann man so sehen, aber...

ich erfahre immer wieder von Falschbeurteilungen, überreaktionen usw. wenn es um Messungen geht. Wenn man dann eine MSA gemacht hat, klären sich die Dinge ganz schnell.

Daher empfehle ich, auf die sichere Seite zu gehen.

Karl
   
Beitrag 15.01.2024, 13:38 Uhr
SQ-resch
Level 1 = Community-Lehrling
*
Guten Tag,
wir hatten zuletzt in einem IATF 16949 Audit auch eine Diskussion über Maßbänder.
Aus Sicht dem Auditors kommen wir nicht um eine Kalibrierung der Maßbänder herum.
Die Problematik bei uns ist, dass wir > 100 Maßbänder im Jahr einsetzen (defekte Maßbänder werden natürlich immer direkt ausgetauscht).

Mir wurde von unserer QM-Abteilung mitgeteilt, dass der Auditor es nicht akzeptiert eine Markierung (z.B. blauer Punkt) an den Maßbänder zu setzen und den Satz in die PMÜ aufzunehmen: "Die mit einem blauen Punkt markierten Gerätschaften sind Mess- bzw. Prüfhilfsmittel und unterliegen somit nicht dem Kalibrierdienst oder der Prüfmittelüberwachung!"

Demnach bleibt uns nicht anders übrig, alle Maßbänder die wir rausgeben zu Kalibrieren.

Der Beitrag hier ist schon etwas älter und die Anforderungen werden auch oft erhöht.
Zudem handelt es sich bei uns um die Anforderung der IATF 16949.
Ist dies aktuell der einzige Weg den wir gehen können?
Sollte es doch eine alternative Möglichkeit geben, würde mir zur Erklärung das entsprechenden Kapitel aus der Norm sehr helfen.
   
Beitrag 15.01.2024, 14:22 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
*******
Guten Tag,

ein Blick in die IATF 16949 könnte weiter helfen:
in 7.1.5.1.1 "Beurteilung von Messsystemen" ist u.a. geregelt, dass für alle im Produktionslenkungsplan aufgeführten Prüf- und Messsysteme die Prüfprozesseignung verifiziert werden muss.
Sind Ihre >100 Maßbänder im Produktionslenkungsplan aufgeführt?
Wenn ja, nützt Ihnen die blaue Punkt als Kennzeichnung für Prüfhilfsmittel nicht weiter, um eine Kalibrierung zu vermeiden.

Sie könnten folgendes mit Ihrem Team diskutieren:

Möglichkeit 1)
Für die Messsystemgruppe Maßband wird einmal eine Messsystemfähigkeit mit Werkereinfluss erstellt und festgelegt, für welche Toleranzen das Messmittel eingesetzt werden kann..
Jedes Maßband wird bei Neuerwerb nach einem sinnvollen Verfahren geprüft, gekennzeichnet und mit einem Datum versehen, wann das Maßband wieder zu erneuern ist. Dann kann das Maßband im Produktionslenkungsplan aufgenommen und genutzt werden.

Möglichkeit 2)
Das Maßband ist ein Prüfhilfsmittel, wird nicht zur Messung von Produkten (sondern z.B. zur Voreinstellung von Maschinen oder Werkzeugen) verwendet und nicht im Produktionslenkungsplan aufgenommen. Die Kennzeichnung z.B. mit blauem Punkt und o.g. Definition als Prüfhilfsmittel sollte dann normkonform sein.
.

Der Beitrag wurde von Sonntag bearbeitet: 15.01.2024, 14:43 Uhr


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 15.01.2024, 14:38 Uhr
unaware
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Guten Tag,

wir haben dieses Problem in Absprache mit dem Auditor gelöst, indem wir Maßbänder mit G1 Kalibrierung kaufen. Der Lieferant schickt eine Konformitätserklärung mit. Außerdem gibt es eine Festlegung der Schadensbilder, die einen Austausch nötig machen. Nach 3 Jahren (interne Festlegung) läuft die Konformität aus und die Maßbänder werden ausgetauscht.
Das Verfahren ist um einiges günstiger als eine Kalibrierung der Maßbänder.

   
Beitrag 15.01.2024, 16:02 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
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ZITAT(unaware @ 15.01.2024, 14:38 Uhr) *
Guten Tag,

wir haben dieses Problem in Absprache mit dem Auditor gelöst, indem wir Maßbänder mit G1 Kalibrierung kaufen. Der Lieferant schickt eine Konformitätserklärung mit. Außerdem gibt es eine Festlegung der Schadensbilder, die einen Austausch nötig machen. Nach 3 Jahren (interne Festlegung) läuft die Konformität aus und die Maßbänder werden ausgetauscht.
Das Verfahren ist um einiges günstiger als eine Kalibrierung der Maßbänder.



Guten Tag unaware,

ist es korrekt, dass Ihr Lieferant von Qualitätsbandmaße mit der Genauigkeitsklasse G1 bei 20 Grad C und
einer Zugkraft von 20 N für Kunststoff (bzw. 50 N für Stahlbandmaße)
eine Toleranz von +/- 1,1 mm auf 10m zusichert?

Der Beitrag wurde von Sonntag bearbeitet: 15.01.2024, 16:18 Uhr


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 15.01.2024, 16:32 Uhr
unaware
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Guten Tag Sonntag,

explizit tut er das nicht.
Aber über die Konformitätserklärung. Hier sichert er die Eigenschaften des Angebots (indem die Genauigkeitsklasse enthalten ist) zu.
Das ist natürlich keine Kalibrierung im herkömmlichen Sinn, aber unser Auditor war damit zufrieden.
Ich vermute, dass man das auch anders bewerten kann. Hängt hier wohl wirklich vom Auditor ab.

Mit freundlichen Grüßen
unaware
   
Beitrag 15.01.2024, 17:01 Uhr
SQ-resch
Level 1 = Community-Lehrling
*
Nach der SI zu 7.1.5.3.2. sehe ich es richtig, dass eine Konformitätserklärung alleine nicht ausreichend wäre.
Für uns wäre alternativ noch die Möglichkeit zu jedem Maßband ein DAkkS Kalibrier-Zertifikat mit zu bestellen.
Dies übersteigt jedoch die Kosten einer internen Kalibrierung.
Derzeit wird unser Produkt hiermit noch gemessen, weshalb es Bestandteil des PLP ist, demnach haben wir die Messsystemfähigkeit durchgeführt.
Jedes Maßband wird bei Neuerwerb jetzt intern geprüft und gekennzeichnet.
Da dies bei der Anzahl an Maßbändern langfristig mit hohen Kosten verbunden ist, habe ich auf eine kostengünstigere Alternative gehofft.

Dementsprechend überlegen wir für den Qualitätsparameter der sich auf des Produktes bezieht, auf ein anderes Messmittel (das nicht jeder Mitarbeiter einzeln besitzt) umzusteigen.

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!



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Auszug aus SI zu 7.1.5.3.2.:

"Externe, kommerzielle oder unabhängige Prüflabore, die von der Organisation für Prüf- oder
Kalibrierdienstleistungen genutzt werden, müssen über ein festgelegtes Arbeitsgebiet verfügen,
aus dem ihre Fähigkeit, die geforderten Prüf- und Kalibrierdienstleistungen durchzuführen,
hervorgeht, und:
- das Prüflabor muss entweder nach ISO/IEC 17025 oder nach dem entsprechenden
nationalen Äquivalent (z. B. CNAS-CL01 in China) von einer Akkreditierungsstelle
(Unterzeichner) des ILAC MRA (International Laboratory Accreditation Forum Mutual
Recognition Arrangement – www.ilac.org)
, oder einer vergleichbaren nationalen Norm akkreditiert sein – wobei die betreffende Prüfung, Messung oder die betreffende
Kalibrier-Dienstleistung in den Umfang der Akkreditierung (des Zertifikats) eingeschlossen
sein muss. Kalibrierzertifikat oder Prüfbericht müssen ein Akkreditierungszeichen (ein
Siegel) der nationalen Akkreditierungsgesellschaft tragen, oder..."


Quelle:
https://www.iatfglobaloversight.org/wp/wp-c...22_GERMAN_a.pdf

Der Beitrag wurde von SQ-resch bearbeitet: 15.01.2024, 17:25 Uhr
Angehängte Datei(en)
Angehängte Datei  IATF_16949_SIs.jpg ( 352.01KB ) Anzahl der Downloads: 6
 
   
Beitrag 16.01.2024, 08:35 Uhr
OliverG_
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo,
sogar die DIN EN ISO 9001:2015 verlangt in 7.1.5.1 a) Messmittel, die geeignet sind für die Überwachungs- und Messtätigkeiten;
Das überlesen viele, wird aber auch von den Auditoren zu wenig überprüft bis gar nicht geprüft. Dies gilt übrigens auch für das Messmittel Mensch, wenn dieser Sichtkontrollen durchführt, um die Konformität zu bestätigen.
Viele Grüße
Oliver
   
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