Hallo
@ MiBü
QUOTE
für einen Lehrling sollte ich dieses letztens herausfinden, und musste leider festellen, das das in Bayern nicht so ist.
Doch, ist bei der Einhaltung weiterer Vorraussetzungen auch in Bayern so.
Man brauch in der Berufsschule einen Schnitt von 3 oder besser.
Man muss die Praktische Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, da gilt es meines wissens nach auch einen erforderlichen Schnitt zu erreichen (als Note ausgedrückt wie Berufsschule).
Man muss nicht nur Englisch vier Jahre in der Hauptschule gehabt haben, sondern dort auch eine Notenschnitt von 3 oder besser in den letzten beiden Zeugnissen (Zwischenzeugnis und Endzeugnis neunte Klasse). Und man muss einen Gesamtnotendurchschitt besser als 4 in dem Hauptschulzeugniss haben.
Desweiteren bekommt man einen Zusatz zum letzten Berufsschulzeugniss, wo drinsteht, mit welchen Zeugnissen man die Berechtigung zum Mittleren Bildungsabschluss erworben hat (Mittlere Reife).
Im letzten Berufsschulzeuniss ist dann ein Zusatz enthalten, das man einen gleichwertigen Bildungsabschluss zur Mittleren Reife erlangt hat, wenn die anderen Vorraussetzungen stimmen.
Damit kann man dann ohne weiteres seine Mittlere Reife beantragen.
Beantragen deshalb, weil man zwar alle Vorraussetzungen und quasi auch alle Prüfungen hat, aber eben noch nicht das Zeugniss der Mittleren Reife selbst, dieses muss noch ausgestellt werden (nach Vorlage der benötigten Unterlagen wird dies einfach ausgestellt).
Aber man hat trotzdem schon einen gleichwertigen Bildungsabschluss, nur halt nicht als einzelnes Zeugniss.
Grüsse Gerd
Wer das Konzept der Unendlichkeit verstehen will, muss nur das Ausmaß menschlicher Dummheit betrachten.
Voltaire