Hallo zusammen,
ich wüsste gerne ob man mit einem Industriemeister in
Metall sich im Berreich
CNC-Technik,Lohnfertigung selbständig machen darf.
Bin gelernter Zerspanungsmechaniker bin 30 jahre alt und arbeite seit 10 Jahren im berreich CNC-Fertigung (
Drehen,Fräsen.
Erodieren,Schleifen).
Seit 3 Jahren bin ich in der Arbeitsvorbereitung (
Cam Programmierung,Material,Werkzeug Beschaffung,Arbeitspläne erstellen, Fertigungszeichnung erstellen etc...) und fange jetzt mit dem Industriemeister Metall an.
Nur Interesseshalber habe ich mit der Handwerkskammer Telefoniert und der Herr am telefont meinte, dass CNC-Technik würde unter Feinmwerkmechanikermeister fallen daher müsste ich eine Sachkundeprüfung bei einem öffentlich bestellten Sachverständiger des Handwerks über mich ergehen lassen und auch bestehen.
Die würde ca. 2000 Euro kosten(Prüfungskosten/Bearbeitung etc..).
Danach würde ich eine ``Ausübungsberechtigung nach §7a Handwerkordnung´´ bekommen und dürfte auch in dem Bereich dann auch Ausbilden.
Ich dürfte mich aber dann nicht Meister im Feinwerk nennen, da ich dann ``nur´´ Industriemeister Metall bin.
Ist das so der Richtige weg bzw. warum muss man sich noch so eine Sachkundprüfung geben obwohl man Meister im Berreich Metall ist ???
Wobei auch Metall und feinwerktechnik fallen auch unter verwandten Berufen !
Gibt es da vielleicht eine andere möglichkeit (außer den Meister im Handwerk nachzuholen!)
Man kann auch die Ausübungsberechtigung beantragen wenn man kein Meistertitel hat und ``nur´´ ein Zerpaner ist und paar jahre Berufserfahrung vorzeigen kann in leitenden Position.
Da frage ich mich warum der Industriemeister in Augen der Handwerkskammern garkein stellenwert hat ?!! Am ende würde ich die gleiche Prozedure durchlaufen wie mit einem der gar kein Meistertitel hat.
Hat vielleicht jemand erfahrung bzw. hat so eine Sachkundeprüfung hinter sich wie sieht so eine Prüdung aus was wird dort gefragt (mündlich oder schriftlich?)
Ich danke im vorraus für jedes Antwort !