Hallo,
gleich zu Beginn die Frage: habt ihr einen Betriebsrat? Dann wäre der der erste Ansprechpartner.
Normalerweise wird so etwas per Tarifvertrag (sofern vorhanden) geregelt, der dann eventuelle Öffnungsklauseln hat, die es erlauben, Details per Betriebsvereinbarung (sofern BR vorhanden) zu gestalten.
Ich kenne es so, dass z.B. Überstunden schon mit Zeitzuschlag (also eine Überstunde plus 25% Zuschlag = 1,25h) auf dem Zeitkonto gebucht werden.
Wenn die dann ausgezahlt werden, ist der Zuschlag schon enthalten.
Das macht auch Sinn, denn zumindest laut unserem Tarif gibt es Mehrarbeit (ohne Zuschlag) und Überstunden (mit Zuschlag).
Wenn man dann am Ende noch nachrecherchieren müsste, welche Stunden mit und welche ohne Zuschlag angefallen sind, könnte es kompliziert werden.
Sollte es bei euch weder TV noch BR, und damit auch keine BV geben, kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht (ich vermute mal, da steht nichts dazu, denn sonst würdest du ja nicht fragen...), kann also schwierig werden, da was zu erreichen.
Jedenfalls kann der AG nicht einfach hergehen und einseitig von heute auf morgen die Modalitäten ändern.
Das Problem ist nur, dass ihr das dann individualrechtlich einklagen müsstet.
Wer macht das schon?
Interessant ist auch die Frage, ob ihr z.B. Gleitzeit habt oder starre Arbeitszeiten.
Im Fall von Gleitzeit kann ich der Argumentation des Chefs teilweise folgen, denn hier wäre zinsloses Darlehen von beiden Seiten gegeben und man müsste halt schauen, dass z.B. einmal im Jahr das Konto auf Null steht, also die vertraglich geschuldete Arbeitszeit auch geleistet und bezahlt worden ist.
Gruß
Thomas