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Unternehmensfusion - Zertifikatsüberführung der ISO 9001
24.10.2024, 13:05 Uhr
Hallo Community,
kann mir jemand beim Thema: Zertifikatsüberführung bei einer Unternehmensfusion weiterhelfen bzw. hat bereits ähnliche Erfahrung sammeln dürfen/können?
Folgendes Szenario:
Ab Februar 2025 bis Q1/2026 werden schrittweise drei österreichische Firmeneinheiten zu einer neuen Firmeneinheit fusioniert. Eine Einheit besitzt aktuell eine Zertifizierung nach 9001. Letztes Überwachungsaudit hat im Oktober 2024 stattgefunden. Re-Zertifizierung ist nach aktuellem 3-Jahres-Zyklus im Q4/2026.
Ziel ist, die Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Der Geltungsbereich ändert sich nicht. Eine Handlungsempfehlung an das Top-Management wird dahingehend erarbeitet.
Die Zertifizierungsstelle ist in unserem Fall informiert.
Meine Fragen:
1) Welche Möglichkeiten entsprechen der gängigen Praxis? Ist es allgemein zulässig und gültig, dass ein Zertifikat als Übergangsvariante mit der alten Firmenbezeichnung bis zum Überwachungsaudit im Herbst 2025 genutzt werden kann/darf (Grauzone)? Natürlich nach Rücksprache mit der Zertifizierungsstelle. Wenn ja, wie sieht hier die Absicherung beider Parteien aus z.B. schriftliche Bestätigung seitens Zertifizierungsstelle oder Vermerk am Zertifikat oder …?
2) Bei einer Neuausstellung des Zertifikates ab 01.02.2025 inkl. Änderung der Firmenbezeichnung trifft welches Audit zu? Überwachungsaudit oder Re-Zertifizierungsaudit oder eine Art „Sonderaudit“?
3) Wie hoch kann man den internen Aufwand schätzen? (MA-Anzahl nach erstem Schritt der Fusionierung ca. 1700 - davon leben ca. 1450 bereits die ISO)
Mir ist bereits bekannt, dass unabhängig von der gewählten Option in jedem Fall die Änderungen am QMS bis zum nächsten Audit dokumentiert und bewertet (Risiken) werden müssen.
Freue mich auf Eure Antworten.
Schöne Grüße
Andi
kann mir jemand beim Thema: Zertifikatsüberführung bei einer Unternehmensfusion weiterhelfen bzw. hat bereits ähnliche Erfahrung sammeln dürfen/können?
Folgendes Szenario:
Ab Februar 2025 bis Q1/2026 werden schrittweise drei österreichische Firmeneinheiten zu einer neuen Firmeneinheit fusioniert. Eine Einheit besitzt aktuell eine Zertifizierung nach 9001. Letztes Überwachungsaudit hat im Oktober 2024 stattgefunden. Re-Zertifizierung ist nach aktuellem 3-Jahres-Zyklus im Q4/2026.
Ziel ist, die Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Der Geltungsbereich ändert sich nicht. Eine Handlungsempfehlung an das Top-Management wird dahingehend erarbeitet.
Die Zertifizierungsstelle ist in unserem Fall informiert.
Meine Fragen:
1) Welche Möglichkeiten entsprechen der gängigen Praxis? Ist es allgemein zulässig und gültig, dass ein Zertifikat als Übergangsvariante mit der alten Firmenbezeichnung bis zum Überwachungsaudit im Herbst 2025 genutzt werden kann/darf (Grauzone)? Natürlich nach Rücksprache mit der Zertifizierungsstelle. Wenn ja, wie sieht hier die Absicherung beider Parteien aus z.B. schriftliche Bestätigung seitens Zertifizierungsstelle oder Vermerk am Zertifikat oder …?
2) Bei einer Neuausstellung des Zertifikates ab 01.02.2025 inkl. Änderung der Firmenbezeichnung trifft welches Audit zu? Überwachungsaudit oder Re-Zertifizierungsaudit oder eine Art „Sonderaudit“?
3) Wie hoch kann man den internen Aufwand schätzen? (MA-Anzahl nach erstem Schritt der Fusionierung ca. 1700 - davon leben ca. 1450 bereits die ISO)
Mir ist bereits bekannt, dass unabhängig von der gewählten Option in jedem Fall die Änderungen am QMS bis zum nächsten Audit dokumentiert und bewertet (Risiken) werden müssen.
Freue mich auf Eure Antworten.
Schöne Grüße
Andi
06.11.2024, 10:17 Uhr
Hallo Community,
kann mir jemand beim Thema: Zertifikatsüberführung bei einer Unternehmensfusion weiterhelfen bzw. hat bereits ähnliche Erfahrung sammeln dürfen/können?
Folgendes Szenario:
Ab Februar 2025 bis Q1/2026 werden schrittweise drei österreichische Firmeneinheiten zu einer neuen Firmeneinheit fusioniert. Eine Einheit besitzt aktuell eine Zertifizierung nach 9001. Letztes Überwachungsaudit hat im Oktober 2024 stattgefunden. Re-Zertifizierung ist nach aktuellem 3-Jahres-Zyklus im Q4/2026.
Ziel ist, die Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Der Geltungsbereich ändert sich nicht. Eine Handlungsempfehlung an das Top-Management wird dahingehend erarbeitet.
Die Zertifizierungsstelle ist in unserem Fall informiert.
Meine Fragen:
1) Welche Möglichkeiten entsprechen der gängigen Praxis? Ist es allgemein zulässig und gültig, dass ein Zertifikat als Übergangsvariante mit der alten Firmenbezeichnung bis zum Überwachungsaudit im Herbst 2025 genutzt werden kann/darf (Grauzone)? Natürlich nach Rücksprache mit der Zertifizierungsstelle. Wenn ja, wie sieht hier die Absicherung beider Parteien aus z.B. schriftliche Bestätigung seitens Zertifizierungsstelle oder Vermerk am Zertifikat oder …?
2) Bei einer Neuausstellung des Zertifikates ab 01.02.2025 inkl. Änderung der Firmenbezeichnung trifft welches Audit zu? Überwachungsaudit oder Re-Zertifizierungsaudit oder eine Art „Sonderaudit“?
3) Wie hoch kann man den internen Aufwand schätzen? (MA-Anzahl nach erstem Schritt der Fusionierung ca. 1700 - davon leben ca. 1450 bereits die ISO)
Mir ist bereits bekannt, dass unabhängig von der gewählten Option in jedem Fall die Änderungen am QMS bis zum nächsten Audit dokumentiert und bewertet (Risiken) werden müssen.
Freue mich auf Eure Antworten.
Schöne Grüße
Andi
kann mir jemand beim Thema: Zertifikatsüberführung bei einer Unternehmensfusion weiterhelfen bzw. hat bereits ähnliche Erfahrung sammeln dürfen/können?
Folgendes Szenario:
Ab Februar 2025 bis Q1/2026 werden schrittweise drei österreichische Firmeneinheiten zu einer neuen Firmeneinheit fusioniert. Eine Einheit besitzt aktuell eine Zertifizierung nach 9001. Letztes Überwachungsaudit hat im Oktober 2024 stattgefunden. Re-Zertifizierung ist nach aktuellem 3-Jahres-Zyklus im Q4/2026.
Ziel ist, die Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Der Geltungsbereich ändert sich nicht. Eine Handlungsempfehlung an das Top-Management wird dahingehend erarbeitet.
Die Zertifizierungsstelle ist in unserem Fall informiert.
Meine Fragen:
1) Welche Möglichkeiten entsprechen der gängigen Praxis? Ist es allgemein zulässig und gültig, dass ein Zertifikat als Übergangsvariante mit der alten Firmenbezeichnung bis zum Überwachungsaudit im Herbst 2025 genutzt werden kann/darf (Grauzone)? Natürlich nach Rücksprache mit der Zertifizierungsstelle. Wenn ja, wie sieht hier die Absicherung beider Parteien aus z.B. schriftliche Bestätigung seitens Zertifizierungsstelle oder Vermerk am Zertifikat oder …?
2) Bei einer Neuausstellung des Zertifikates ab 01.02.2025 inkl. Änderung der Firmenbezeichnung trifft welches Audit zu? Überwachungsaudit oder Re-Zertifizierungsaudit oder eine Art „Sonderaudit“?
3) Wie hoch kann man den internen Aufwand schätzen? (MA-Anzahl nach erstem Schritt der Fusionierung ca. 1700 - davon leben ca. 1450 bereits die ISO)
Mir ist bereits bekannt, dass unabhängig von der gewählten Option in jedem Fall die Änderungen am QMS bis zum nächsten Audit dokumentiert und bewertet (Risiken) werden müssen.
Freue mich auf Eure Antworten.
Schöne Grüße
Andi
Guten Tag,
habe ich richtig verstanden/interpretiert, dass zwei österreichische Firmen ohne Zertifizierung mit einer österreichischen Firma mit ISO 9001 Zertifizierung unter einen Firmennamen fusionieren sollen und der Zertifizierer eine österreichische Akkreditierung hat?
Wenn das so wäre, müssten die nicht zertifizierten Unternehmen vom Zertifizierer wie bei einer Erstzertifizierung üblich zunächst auf Zertifizierungsreife überprüft werden. Anschließend könnten Sie eine Gruppenzertifizierung im Rahmen einer Rezertifizierung anstreben.
Damit der Fall nicht im ungünstigsten Fall vom nationalen Akkreditierer beanstandet wird,
sollten Sie den Prozess mit dem Zertifizierer detailliert abstimmen.
Das Ergebnis der Abstimmung könnten Sie sich in Form eines Angebotes vom Zertifizierer bestätigen lassen.
Der Beitrag wurde von Sonntag bearbeitet: 06.11.2024, 10:19 Uhr
--------------------
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
aus dem Naheland
Sonntag
14.11.2024, 10:03 Uhr
Guten Tag,
habe ich richtig verstanden/interpretiert, dass zwei österreichische Firmen ohne Zertifizierung mit einer österreichischen Firma mit ISO 9001 Zertifizierung unter einen Firmennamen fusionieren sollen und der Zertifizierer eine österreichische Akkreditierung hat?
Wenn das so wäre, müssten die nicht zertifizierten Unternehmen vom Zertifizierer wie bei einer Erstzertifizierung üblich zunächst auf Zertifizierungsreife überprüft werden. Anschließend könnten Sie eine Gruppenzertifizierung im Rahmen einer Rezertifizierung anstreben.
Damit der Fall nicht im ungünstigsten Fall vom nationalen Akkreditierer beanstandet wird,
sollten Sie den Prozess mit dem Zertifizierer detailliert abstimmen.
Das Ergebnis der Abstimmung könnten Sie sich in Form eines Angebotes vom Zertifizierer bestätigen lassen.
habe ich richtig verstanden/interpretiert, dass zwei österreichische Firmen ohne Zertifizierung mit einer österreichischen Firma mit ISO 9001 Zertifizierung unter einen Firmennamen fusionieren sollen und der Zertifizierer eine österreichische Akkreditierung hat?
Wenn das so wäre, müssten die nicht zertifizierten Unternehmen vom Zertifizierer wie bei einer Erstzertifizierung üblich zunächst auf Zertifizierungsreife überprüft werden. Anschließend könnten Sie eine Gruppenzertifizierung im Rahmen einer Rezertifizierung anstreben.
Damit der Fall nicht im ungünstigsten Fall vom nationalen Akkreditierer beanstandet wird,
sollten Sie den Prozess mit dem Zertifizierer detailliert abstimmen.
Das Ergebnis der Abstimmung könnten Sie sich in Form eines Angebotes vom Zertifizierer bestätigen lassen.
Hallo Herr Sonntag,
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe mittlerweile eine Rückmeldung von unserer Zertifizierungsstelle erhalten. Wir müssen in unserem Fall eine Erstzertifizierung durchführen, da es sich um eine Unternehmensneugründung handelt, in dem die drei Unternehmen schrittweise fusionieren. Auch habe ich herausgefunden, dass es sich um eine Multistandortzertifizierung handelt, da die drei Standorte der Unternehmen fast wie Nachbarn sind. Das aktuell Zertifikat verliert mit Stichtag Neugründung die Gültigkeit. Es gibt jedoch eine Art befristete (~6 Monate) Zertifizierungsübergangsbestätigung von der Zertifizierungsstelle, welche an die Stakeholder geteilt werden kann.
Des weiteren kann der Aufwand für das Stage 1 und Stage 2 reduziert werden, da ein bestehendes QMS bereits vorhanden ist. Im Prinzip ist es so, wie Sie schreiben, dass die Vorgehensweise und der tatsächliche Aufwand mit der Zertifizierungsstelle abzuklären ist.
Stand heute kann ich sagen, dass dies mit Sicherheit ein sehr spannendes Projekt werden wird
Schöne Grüße
Andi
17.11.2024, 20:54 Uhr
Hallo Herr Sonntag,
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe mittlerweile eine Rückmeldung von unserer Zertifizierungsstelle erhalten. Wir müssen in unserem Fall eine Erstzertifizierung durchführen, da es sich um eine Unternehmensneugründung handelt, in dem die drei Unternehmen schrittweise fusionieren. Auch habe ich herausgefunden, dass es sich um eine Multistandortzertifizierung handelt, da die drei Standorte der Unternehmen fast wie Nachbarn sind. Das aktuell Zertifikat verliert mit Stichtag Neugründung die Gültigkeit. Es gibt jedoch eine Art befristete (~6 Monate) Zertifizierungsübergangsbestätigung von der Zertifizierungsstelle, welche an die Stakeholder geteilt werden kann.
Des weiteren kann der Aufwand für das Stage 1 und Stage 2 reduziert werden, da ein bestehendes QMS bereits vorhanden ist. Im Prinzip ist es so, wie Sie schreiben, dass die Vorgehensweise und der tatsächliche Aufwand mit der Zertifizierungsstelle abzuklären ist.
Stand heute kann ich sagen, dass dies mit Sicherheit ein sehr spannendes Projekt werden wird
Schöne Grüße
Andi
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe mittlerweile eine Rückmeldung von unserer Zertifizierungsstelle erhalten. Wir müssen in unserem Fall eine Erstzertifizierung durchführen, da es sich um eine Unternehmensneugründung handelt, in dem die drei Unternehmen schrittweise fusionieren. Auch habe ich herausgefunden, dass es sich um eine Multistandortzertifizierung handelt, da die drei Standorte der Unternehmen fast wie Nachbarn sind. Das aktuell Zertifikat verliert mit Stichtag Neugründung die Gültigkeit. Es gibt jedoch eine Art befristete (~6 Monate) Zertifizierungsübergangsbestätigung von der Zertifizierungsstelle, welche an die Stakeholder geteilt werden kann.
Des weiteren kann der Aufwand für das Stage 1 und Stage 2 reduziert werden, da ein bestehendes QMS bereits vorhanden ist. Im Prinzip ist es so, wie Sie schreiben, dass die Vorgehensweise und der tatsächliche Aufwand mit der Zertifizierungsstelle abzuklären ist.
Stand heute kann ich sagen, dass dies mit Sicherheit ein sehr spannendes Projekt werden wird
Schöne Grüße
Andi
Vielen Dank für das Update mit den wichtigen Informationen.
Viel Erfolg bei Ihrem Projekt.
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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
aus dem Naheland
Sonntag
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