QUOTE (Snoopy_1993 @ 08.12.2013, 12:30 Uhr)
Meisterbafög muss man nicht zurückzahlen und ist vermögens- und einkommensunabhängig soweit ich weis.
Meisterbafög musst du in der Regel Zurückbezahlen... ca. 70% bekommst du von der KFW und ca. 30% vom Staat. Den Anteil vom Staat musst du nicht zurückbezahlen nur den Anteil von der KFW der aber erstmal 2 Jahre lang Zinsfrei ist und erst ab dann läuft. Du kannst aber auch noch gewisse Prozente erlassen bekommen z.B. bei erfolgreichem abschluss, Unternehmungsgründung innerhalb von x Jahren, Angestelle und Azubis usw.... (die Erlasse gelten nur für die Maßnahme nicht für den Unterhalt)
ob der Auch für Techniker gilt würde ich mal bei der zustelligen BFöG stelle Nachfragen....
Der Beitrag wurde von Toertel bearbeitet: 08.12.2013, 14:01 Uhr