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Anforderungen an internes Labor
31.03.2021, 08:41 Uhr
QMAuto
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Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 17.03.2020
Beiträge: 2
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Beiträge: 2
Hallo zusammen,
ich brauche bitte mal eure Hilfe.
Beim letzten Audit wurde bemängelt, dass unsere Refraktometer als Messhilfsmittel deklariert sind, obwohl wir damit Prüfungen an der Anlage vornehmen. Daraufhin habe ich sie nun zu einem Messmittel gemacht und nun müssen diese natürlich auch kalibriert werden.
Mein Chef möchte gerne Geld sparen und sagt, wir können das auch selber kalibrieren. Im Prinzip stimmt das natürlich, aber wir erfüllen meines Wissens nach nicht die Anforderungen an ein internes Labor und lassen somit auch all unsere anderen Messmittel extern kalibrieren.
Ich bin auch der Meinung, dass dies in der IATF 16949 so steht, kann aber den entsprechenden Text nicht finden.
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?
ich brauche bitte mal eure Hilfe.
Beim letzten Audit wurde bemängelt, dass unsere Refraktometer als Messhilfsmittel deklariert sind, obwohl wir damit Prüfungen an der Anlage vornehmen. Daraufhin habe ich sie nun zu einem Messmittel gemacht und nun müssen diese natürlich auch kalibriert werden.
Mein Chef möchte gerne Geld sparen und sagt, wir können das auch selber kalibrieren. Im Prinzip stimmt das natürlich, aber wir erfüllen meines Wissens nach nicht die Anforderungen an ein internes Labor und lassen somit auch all unsere anderen Messmittel extern kalibrieren.
Ich bin auch der Meinung, dass dies in der IATF 16949 so steht, kann aber den entsprechenden Text nicht finden.
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?
09.03.2022, 17:43 Uhr
Guten Tag,
die Anforderungen an das interne Labor finden Sie in der IATF 16949 im Unterkapitel 7.1.5.3.1.
Da Sie alle Prüfmittel extern kalibrieren lassen, macht es wenig Sinn, nur für den Refraktometer eine Laborbeschreibung zur Erfüllung des o.g. Unterkapitels zu erstellen.
Das Problem liegt m.E. in dem Umstand, dass Sie aus dem Messhilfsmittels des Refraktometers auf Druck eines Auditors ein Messmittel gemacht haben.
Sie könnten eine Anweisung zur Nutzung des Messhillfsmittels Refraktometers erstellen, in der u.a. geregelt ist, dass vor jeder Messung der Refraktometer mit klarem Wasser gespült wird und zur Funktionskontrolle eine Nullmessung gemacht wird. Weiterhin könnten Sie in diesem Zusammenhang eine Risikoanalyse erstellen, ob überhaupt eine produktqualitätsrelevante Fehlmessung bei Anwendung des beschriebenen Verfahren auftreten kann.
Möglicherweise können Sie den Auditor damit überzeugen dass Sie den Refraktometer wieder als Messhilfsmittel nutzen können.
die Anforderungen an das interne Labor finden Sie in der IATF 16949 im Unterkapitel 7.1.5.3.1.
Da Sie alle Prüfmittel extern kalibrieren lassen, macht es wenig Sinn, nur für den Refraktometer eine Laborbeschreibung zur Erfüllung des o.g. Unterkapitels zu erstellen.
Das Problem liegt m.E. in dem Umstand, dass Sie aus dem Messhilfsmittels des Refraktometers auf Druck eines Auditors ein Messmittel gemacht haben.
Sie könnten eine Anweisung zur Nutzung des Messhillfsmittels Refraktometers erstellen, in der u.a. geregelt ist, dass vor jeder Messung der Refraktometer mit klarem Wasser gespült wird und zur Funktionskontrolle eine Nullmessung gemacht wird. Weiterhin könnten Sie in diesem Zusammenhang eine Risikoanalyse erstellen, ob überhaupt eine produktqualitätsrelevante Fehlmessung bei Anwendung des beschriebenen Verfahren auftreten kann.
Möglicherweise können Sie den Auditor damit überzeugen dass Sie den Refraktometer wieder als Messhilfsmittel nutzen können.
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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
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