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Auditbericht

Moin zusammen,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, die neue Seiten sehen echt gut aus, aber ich habe mich noch nicht zurecht gefunden :-)
Also ich hab nur ein einfache Frage, muss ein Internal Auditbericht unterschrieben werden von der/die Auditor?
Weil da wo ich im Moment bin heißt es das das nicht der Fall ist, was ich nicht ganz verstehe, oder hat sich was geändert und ich habe es gar nicht mit bekommen ;-)
Ich habe vergessen zu sagen das da wo ich im Moment bin, sind die 9001 und 9100 Zertifiziert.
Wenn ja wo steht das geschrieben, ich bin auf die suche nach diesen Information, und bin bis jetzt nicht fündig geworden, dann ist mir eingefallen das es diese Online Seiten gibt.
Ich bedanke mich für die Hilfe von euch.
Best regards
Simon
Der Beitrag wurde von Bluejay bearbeitet: 05.02.2025, 16:17 Uhr
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, die neue Seiten sehen echt gut aus, aber ich habe mich noch nicht zurecht gefunden :-)
Also ich hab nur ein einfache Frage, muss ein Internal Auditbericht unterschrieben werden von der/die Auditor?
Weil da wo ich im Moment bin heißt es das das nicht der Fall ist, was ich nicht ganz verstehe, oder hat sich was geändert und ich habe es gar nicht mit bekommen ;-)
Ich habe vergessen zu sagen das da wo ich im Moment bin, sind die 9001 und 9100 Zertifiziert.
Wenn ja wo steht das geschrieben, ich bin auf die suche nach diesen Information, und bin bis jetzt nicht fündig geworden, dann ist mir eingefallen das es diese Online Seiten gibt.
Ich bedanke mich für die Hilfe von euch.
Best regards
Simon
Der Beitrag wurde von Bluejay bearbeitet: 05.02.2025, 16:17 Uhr

Hallo Simon,
das ergibt sich schon aus der Dokumentationspflicht. Wer hat den wann erstellt? Wie soll das ohne Unterschrift nachgewiesen werden?
Gruß
unaware
das ergibt sich schon aus der Dokumentationspflicht. Wer hat den wann erstellt? Wie soll das ohne Unterschrift nachgewiesen werden?
Gruß
unaware

Guten Morgen,
wie wird beim Auditbericht 7.5.2 c) erfüllt?
Mit vielen Grüßen
wie wird beim Auditbericht 7.5.2 c) erfüllt?
Mit vielen Grüßen

Moin zusammen,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, die neue Seiten sehen echt gut aus, aber ich habe mich noch nicht zurecht gefunden :-)
Also ich hab nur ein einfache Frage, muss ein Internal Auditbericht unterschrieben werden von der/die Auditor?
Weil da wo ich im Moment bin heißt es das das nicht der Fall ist, was ich nicht ganz verstehe, oder hat sich was geändert und ich habe es gar nicht mit bekommen ;-)
Ich habe vergessen zu sagen das da wo ich im Moment bin, sind die 9001 und 9100 Zertifiziert.
Wenn ja wo steht das geschrieben, ich bin auf die suche nach diesen Information, und bin bis jetzt nicht fündig geworden, dann ist mir eingefallen das es diese Online Seiten gibt.
Ich bedanke mich für die Hilfe von euch.
Best regards
Simon
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, die neue Seiten sehen echt gut aus, aber ich habe mich noch nicht zurecht gefunden :-)
Also ich hab nur ein einfache Frage, muss ein Internal Auditbericht unterschrieben werden von der/die Auditor?
Weil da wo ich im Moment bin heißt es das das nicht der Fall ist, was ich nicht ganz verstehe, oder hat sich was geändert und ich habe es gar nicht mit bekommen ;-)
Ich habe vergessen zu sagen das da wo ich im Moment bin, sind die 9001 und 9100 Zertifiziert.
Wenn ja wo steht das geschrieben, ich bin auf die suche nach diesen Information, und bin bis jetzt nicht fündig geworden, dann ist mir eingefallen das es diese Online Seiten gibt.
Ich bedanke mich für die Hilfe von euch.
Best regards
Simon
Guten Tag,
nach meiner Überzeugung ist es dringend notwendig, überzogene Überinterpretationen der Normen zu reduzieren,
damit die Akzeptenz von QMS Normen bei den Anwendern und besonders bei deren Führunsgkräften verbessert wird.
In "7.5.2 c) Erstellen und Aktualisieren" heißt es, dass die Organisation angemessene Überprüfung und Genehmigung von dokumentierten Informationen sicherstellen muß.
Somit reicht nach meiner Meinung eine digitale Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützen Verzeichnis befindet, vollkommen aus.
In einer VA/AA kann festgelegt werden, dass definierte Auditoren und der QMB Schreibberechtigung auf das Verzeichnis z.B. "Audit" haben.
Der Beitrag wurde von Sonntag bearbeitet: 06.02.2025, 10:33 Uhr
--------------------
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
aus dem Naheland
Sonntag


Guten Tag,
nach meiner Überzeugung ist es dringend notwendig, überzogene Überinterpretationen der Normen zu reduzieren,
damit die Akzeptenz von QMS Normen bei den Anwendern und besonders bei deren Führunsgkräften verbessert wird.
In "7.5.2 c) Erstellen und Aktualisieren" heißt es, dass die Organisation angemessene Überprüfung und Genehmigung von dokumentierten Informationen sicherstellen muß.
Somit reicht nach meiner Meinung eine digitale Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützen Verzeichnis befindet, vollkommen aus.
In einer VA/AA kann festgelegt werden, dass definierte Auditoren und der QMB Schreibberechtigung auf das Verzeichnis z.B. "Audit" haben.
nach meiner Überzeugung ist es dringend notwendig, überzogene Überinterpretationen der Normen zu reduzieren,
damit die Akzeptenz von QMS Normen bei den Anwendern und besonders bei deren Führunsgkräften verbessert wird.
In "7.5.2 c) Erstellen und Aktualisieren" heißt es, dass die Organisation angemessene Überprüfung und Genehmigung von dokumentierten Informationen sicherstellen muß.
Somit reicht nach meiner Meinung eine digitale Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützen Verzeichnis befindet, vollkommen aus.
In einer VA/AA kann festgelegt werden, dass definierte Auditoren und der QMB Schreibberechtigung auf das Verzeichnis z.B. "Audit" haben.
Danke
Der Beitrag wurde von Bluejay bearbeitet: 08.02.2025, 13:08 Uhr

Guten Tag,
nach meiner Überzeugung ist es dringend notwendig, überzogene Überinterpretationen der Normen zu reduzieren,
damit die Akzeptenz von QMS Normen bei den Anwendern und besonders bei deren Führunsgkräften verbessert wird.
In "7.5.2 c) Erstellen und Aktualisieren" heißt es, dass die Organisation angemessene Überprüfung und Genehmigung von dokumentierten Informationen sicherstellen muß.
Somit reicht nach meiner Meinung eine digitale Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützen Verzeichnis befindet, vollkommen aus.
In einer VA/AA kann festgelegt werden, dass definierte Auditoren und der QMB Schreibberechtigung auf das Verzeichnis z.B. "Audit" haben.
nach meiner Überzeugung ist es dringend notwendig, überzogene Überinterpretationen der Normen zu reduzieren,
damit die Akzeptenz von QMS Normen bei den Anwendern und besonders bei deren Führunsgkräften verbessert wird.
In "7.5.2 c) Erstellen und Aktualisieren" heißt es, dass die Organisation angemessene Überprüfung und Genehmigung von dokumentierten Informationen sicherstellen muß.
Somit reicht nach meiner Meinung eine digitale Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützen Verzeichnis befindet, vollkommen aus.
In einer VA/AA kann festgelegt werden, dass definierte Auditoren und der QMB Schreibberechtigung auf das Verzeichnis z.B. "Audit" haben.
Danke
Der Beitrag wurde von Bluejay bearbeitet: 08.02.2025, 13:08 Uhr

Hallo,
ich sage immer, in QM arbeiten, bedeutet auch Verkäufer(in) und Kindergärtner(in) zu sein.
Denn man muss die Anforderungen verkaufen und vor allem erklären (!) können, gerade gegenüber der Führung und den Führungskräften, die zumindest im 9001er Bereich viel zu selten dem Abschnitt 5.1.1 der DIN EN ISO 9001 nachkommen.
Grundsatzfrage war hier ja, ob der Auditbericht unterschrieben werden muss oder nicht. Ob per Hand oder "digital" durch eine digitale Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützten Verzeichnis befindet, bedeutet ja meiner Meinung nach, der Auditbericht muss unterschrieben werden.
Wie dies geschieht, hat nichts mit "überzogene Überinterpretationen" der Normen zu tun. Dies geschieht schon genug, durch häufige fehlende Kompetenz selbst in den Q-Abteilungen. Das kann man ja hier im Forum oft genug nachlesen, bei manchen Fragestellungen. Auch ich bin ein klarer Verfechter des KISS-Prinzips, vor allem bei der Umsetzung von Anforderung aus den Normen.
Nur von einer digitalen Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützten Verzeichnis befindet, würde ich mehr wie deutlich abraten.
1. Gerne mal bei Leonie-Kabel nachfragen, welcher Missbrauch geschehen kann, wenn eine Unterschrift so "digital" in einem schreibgeschützten Verzeichnis abgelegt wird (Schaden ca. 40 Mio. €??).
2. Das so zu machen, war mal in 2010er-Jahre vielleicht modern und Stand der Technik, wir sind aber nun im Jahre 2025. Heute gibt es entsprechende elektronische Dokumentensysteme-Systeme dafür und bei nicht entsprechender Investitionsbereitschaft entsprechende Addons für Textverarbeitung oder PDF-Programme.
3. Zudem sollte bei "digitalen" Unterschriften das Vertrauensdienstegesetz (VDG) bzw. die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 berücksichtigt werden.
4. Zudem sollte man die zusätzliche Anforderungen DIN EN 9100:2018 kennen, die hinter Abschnitte 7.5.2 c) erwähnt sind und weiterhin die zusätzlichen Anforderungen die hinter Abschnitt 7.5.3.2 e), besonders der 3. Abschnitt, kennen.
Mit Grüßen
ich sage immer, in QM arbeiten, bedeutet auch Verkäufer(in) und Kindergärtner(in) zu sein.
Denn man muss die Anforderungen verkaufen und vor allem erklären (!) können, gerade gegenüber der Führung und den Führungskräften, die zumindest im 9001er Bereich viel zu selten dem Abschnitt 5.1.1 der DIN EN ISO 9001 nachkommen.
Grundsatzfrage war hier ja, ob der Auditbericht unterschrieben werden muss oder nicht. Ob per Hand oder "digital" durch eine digitale Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützten Verzeichnis befindet, bedeutet ja meiner Meinung nach, der Auditbericht muss unterschrieben werden.
Wie dies geschieht, hat nichts mit "überzogene Überinterpretationen" der Normen zu tun. Dies geschieht schon genug, durch häufige fehlende Kompetenz selbst in den Q-Abteilungen. Das kann man ja hier im Forum oft genug nachlesen, bei manchen Fragestellungen. Auch ich bin ein klarer Verfechter des KISS-Prinzips, vor allem bei der Umsetzung von Anforderung aus den Normen.
Nur von einer digitalen Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützten Verzeichnis befindet, würde ich mehr wie deutlich abraten.
1. Gerne mal bei Leonie-Kabel nachfragen, welcher Missbrauch geschehen kann, wenn eine Unterschrift so "digital" in einem schreibgeschützten Verzeichnis abgelegt wird (Schaden ca. 40 Mio. €??).
2. Das so zu machen, war mal in 2010er-Jahre vielleicht modern und Stand der Technik, wir sind aber nun im Jahre 2025. Heute gibt es entsprechende elektronische Dokumentensysteme-Systeme dafür und bei nicht entsprechender Investitionsbereitschaft entsprechende Addons für Textverarbeitung oder PDF-Programme.
3. Zudem sollte bei "digitalen" Unterschriften das Vertrauensdienstegesetz (VDG) bzw. die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 berücksichtigt werden.
4. Zudem sollte man die zusätzliche Anforderungen DIN EN 9100:2018 kennen, die hinter Abschnitte 7.5.2 c) erwähnt sind und weiterhin die zusätzlichen Anforderungen die hinter Abschnitt 7.5.3.2 e), besonders der 3. Abschnitt, kennen.
Mit Grüßen

Hallo,
ich sage immer, in QM arbeiten, bedeutet auch Verkäufer(in) und Kindergärtner(in) zu sein.
Denn man muss die Anforderungen verkaufen und vor allem erklären (!) können, gerade gegenüber der Führung und den Führungskräften, die zumindest im 9001er Bereich viel zu selten dem Abschnitt 5.1.1 der DIN EN ISO 9001 nachkommen.
Grundsatzfrage war hier ja, ob der Auditbericht unterschrieben werden muss oder nicht. Ob per Hand oder "digital" durch eine digitale Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützten Verzeichnis befindet, bedeutet ja meiner Meinung nach, der Auditbericht muss unterschrieben werden.
Wie dies geschieht, hat nichts mit "überzogene Überinterpretationen" der Normen zu tun. Dies geschieht schon genug, durch häufige fehlende Kompetenz selbst in den Q-Abteilungen. Das kann man ja hier im Forum oft genug nachlesen, bei manchen Fragestellungen. Auch ich bin ein klarer Verfechter des KISS-Prinzips, vor allem bei der Umsetzung von Anforderung aus den Normen.
Nur von einer digitalen Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützten Verzeichnis befindet, würde ich mehr wie deutlich abraten.
1. Gerne mal bei Leonie-Kabel nachfragen, welcher Missbrauch geschehen kann, wenn eine Unterschrift so "digital" in einem schreibgeschützten Verzeichnis abgelegt wird (Schaden ca. 40 Mio. €??).
2. Das so zu machen, war mal in 2010er-Jahre vielleicht modern und Stand der Technik, wir sind aber nun im Jahre 2025. Heute gibt es entsprechende elektronische Dokumentensysteme-Systeme dafür und bei nicht entsprechender Investitionsbereitschaft entsprechende Addons für Textverarbeitung oder PDF-Programme.
3. Zudem sollte bei "digitalen" Unterschriften das Vertrauensdienstegesetz (VDG) bzw. die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 berücksichtigt werden.
4. Zudem sollte man die zusätzliche Anforderungen DIN EN 9100:2018 kennen, die hinter Abschnitte 7.5.2 c) erwähnt sind und weiterhin die zusätzlichen Anforderungen die hinter Abschnitt 7.5.3.2 e), besonders der 3. Abschnitt, kennen.
Mit Grüßen
ich sage immer, in QM arbeiten, bedeutet auch Verkäufer(in) und Kindergärtner(in) zu sein.
Denn man muss die Anforderungen verkaufen und vor allem erklären (!) können, gerade gegenüber der Führung und den Führungskräften, die zumindest im 9001er Bereich viel zu selten dem Abschnitt 5.1.1 der DIN EN ISO 9001 nachkommen.
Grundsatzfrage war hier ja, ob der Auditbericht unterschrieben werden muss oder nicht. Ob per Hand oder "digital" durch eine digitale Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützten Verzeichnis befindet, bedeutet ja meiner Meinung nach, der Auditbericht muss unterschrieben werden.
Wie dies geschieht, hat nichts mit "überzogene Überinterpretationen" der Normen zu tun. Dies geschieht schon genug, durch häufige fehlende Kompetenz selbst in den Q-Abteilungen. Das kann man ja hier im Forum oft genug nachlesen, bei manchen Fragestellungen. Auch ich bin ein klarer Verfechter des KISS-Prinzips, vor allem bei der Umsetzung von Anforderung aus den Normen.
Nur von einer digitalen Unterschrift wie z.B. "gez. XXX" in einem pdf-File, welches sich auf einem schreibgeschützten Verzeichnis befindet, würde ich mehr wie deutlich abraten.
1. Gerne mal bei Leonie-Kabel nachfragen, welcher Missbrauch geschehen kann, wenn eine Unterschrift so "digital" in einem schreibgeschützten Verzeichnis abgelegt wird (Schaden ca. 40 Mio. €??).
2. Das so zu machen, war mal in 2010er-Jahre vielleicht modern und Stand der Technik, wir sind aber nun im Jahre 2025. Heute gibt es entsprechende elektronische Dokumentensysteme-Systeme dafür und bei nicht entsprechender Investitionsbereitschaft entsprechende Addons für Textverarbeitung oder PDF-Programme.
3. Zudem sollte bei "digitalen" Unterschriften das Vertrauensdienstegesetz (VDG) bzw. die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 berücksichtigt werden.
4. Zudem sollte man die zusätzliche Anforderungen DIN EN 9100:2018 kennen, die hinter Abschnitte 7.5.2 c) erwähnt sind und weiterhin die zusätzlichen Anforderungen die hinter Abschnitt 7.5.3.2 e), besonders der 3. Abschnitt, kennen.
Mit Grüßen

Hi Oli,
Danke dir für die Mühe, ich weiß es zu schätzen.
Gruß
Simon
Danke dir für die Mühe, ich weiß es zu schätzen.
Gruß
Simon
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