SIMPLE-QUALITY
Quality - Keep it simple...!!
Aufbewahrungspflicht von Bemusterungen / PPAP / EMPB
31.01.2024, 14:07 Uhr
Hallo zusammen.
Kennt jemand die Aufbewahrungspflicht von EMPB Dokumenten?
Kann man das irgendwo nachlesen?
Im HGB vermutlich eher nicht....
Gruß Klaus
Kennt jemand die Aufbewahrungspflicht von EMPB Dokumenten?
Kann man das irgendwo nachlesen?
Im HGB vermutlich eher nicht....
Gruß Klaus
31.01.2024, 14:36 Uhr
Hallo Klaus,
hier was vom VDA dazu:
https://webshop.vda.de/QMC/de/band-1-dokinf...nd-aufbewahrung
Ansonsten kundenspezifische Anforderungen beachten.
Viele Grüße
hier was vom VDA dazu:
https://webshop.vda.de/QMC/de/band-1-dokinf...nd-aufbewahrung
Ansonsten kundenspezifische Anforderungen beachten.
Viele Grüße
31.01.2024, 17:40 Uhr
Guten Tag,
nach dem Produkthaftungsgesetz besteht eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass er den Stand der Technik eingehalten hat.
Ein wichtiger Entlastungsnachweis für den Verkäufer ist die Bemusterung mit allen Nachweisdokumenten gemäß VDA Band 2.
Es gilt, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart, folgende Faustregel/Handlungsempfehlung:
alle Bemusterungsunterlagen aufbewahren bis zur letzten Lieferung zuzüglich 10 + X Jahre.
Gemäß Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen (Zulassung des Fahrzeugs).
Zu diesen 10 Jahren kommen noch X Jahre hinzu von der Lieferzeit in der Zulieferkette und ggf. Lagerung beim OEM.
Bei Produkten mit Besonderen Merkmalen (z.B. bei Einfluss auf Sichheit) verlangen die meisten OEM 15 Jahre Archivierungsdauer nach der letzten Lieferung. Inzwischen habe ich auch schon 30 Jahre Archivierung nach der letzten Lieferung gesehen.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Risikoanalyse für das Digitalisieren der Dokumente,
dass es noch funktionsfähige Hard- und Software in 30 Jahren gibt.
Der Beitrag wurde von Sonntag bearbeitet: 31.01.2024, 17:42 Uhr
nach dem Produkthaftungsgesetz besteht eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass er den Stand der Technik eingehalten hat.
Ein wichtiger Entlastungsnachweis für den Verkäufer ist die Bemusterung mit allen Nachweisdokumenten gemäß VDA Band 2.
Es gilt, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart, folgende Faustregel/Handlungsempfehlung:
alle Bemusterungsunterlagen aufbewahren bis zur letzten Lieferung zuzüglich 10 + X Jahre.
Gemäß Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen (Zulassung des Fahrzeugs).
Zu diesen 10 Jahren kommen noch X Jahre hinzu von der Lieferzeit in der Zulieferkette und ggf. Lagerung beim OEM.
Bei Produkten mit Besonderen Merkmalen (z.B. bei Einfluss auf Sichheit) verlangen die meisten OEM 15 Jahre Archivierungsdauer nach der letzten Lieferung. Inzwischen habe ich auch schon 30 Jahre Archivierung nach der letzten Lieferung gesehen.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Risikoanalyse für das Digitalisieren der Dokumente,
dass es noch funktionsfähige Hard- und Software in 30 Jahren gibt.
Der Beitrag wurde von Sonntag bearbeitet: 31.01.2024, 17:42 Uhr
--------------------
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
aus dem Naheland
Sonntag
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1)
0 Mitglieder: