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Frage zu Gefahrstoffe
19.09.2018, 10:08 Uhr
SQ-hansgeorg
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Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Bei uns im Unternehmen stellt sich die Frage, wie eine Einstufung der Gefahrstoffe gemäß der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" hinsichtlich der Lagerung einzustufen ist.
Hält man sich, an die im Sicherheitsdatenblatt angegebene WGK?
Ist überhaupt diese Bewertung zwingend vorgegeben?
Wo könnte ich mich darüber informieren oder wo gibt es Vorlagen?
Komme bei diesem Thema überhaupt nicht weiter, und freue mich über jeden Hinweis. Vielen Dank.
Bei uns im Unternehmen stellt sich die Frage, wie eine Einstufung der Gefahrstoffe gemäß der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" hinsichtlich der Lagerung einzustufen ist.
Hält man sich, an die im Sicherheitsdatenblatt angegebene WGK?
Ist überhaupt diese Bewertung zwingend vorgegeben?
Wo könnte ich mich darüber informieren oder wo gibt es Vorlagen?
Komme bei diesem Thema überhaupt nicht weiter, und freue mich über jeden Hinweis. Vielen Dank.
19.09.2018, 14:09 Uhr
Man hält sich am besten an die Vorgaben des Gewerbeaufsichtsamts.
Die werden Dir genau sagen können was bei euch richtig ist.
Nimm einfach Kontakt auf und lad den Mitarbeiter ein.
Proaktiv ist da immer von Vorteil.
the Raccoon
Die werden Dir genau sagen können was bei euch richtig ist.
Nimm einfach Kontakt auf und lad den Mitarbeiter ein.
Proaktiv ist da immer von Vorteil.
the Raccoon
20.09.2018, 17:52 Uhr
SQ-hansgeorg
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Vielen Dank für deine Antwort.
Habe heute mit einer Aufsichtsperson gesprochen. Dieser meinte damit wir einfach die WGK vom Sicherheitsdatenblatt ins Gefahrstoffverzeichnis eintragen sollen, und dann wäre dies erledigt.
Wenn keine WGK im Sicherheitsdatenblatt angegeben ist, macht man einfach eine Selbsteinstufung.
Bei einer kommenden Fortbildung werde ich dies nochmals hinterfragen.
Habe heute mit einer Aufsichtsperson gesprochen. Dieser meinte damit wir einfach die WGK vom Sicherheitsdatenblatt ins Gefahrstoffverzeichnis eintragen sollen, und dann wäre dies erledigt.
Wenn keine WGK im Sicherheitsdatenblatt angegeben ist, macht man einfach eine Selbsteinstufung.
Bei einer kommenden Fortbildung werde ich dies nochmals hinterfragen.
24.09.2018, 08:19 Uhr
SQ-Rud
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Mitglied seit: 28.05.2018
Beiträge: 19
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Hallo!
Das ist gar nicht so trivial! Bei uns gilt: ist keine WGK angegeben, muss WGK 3 angenommen werden - mit allen Folgen (Lagerung, Transport, etc.)
Die normative oder gesetzliche Grundlage dazu fehlt mir aber gerade...
Gruß
Rud
QUOTE
Wenn keine WGK im Sicherheitsdatenblatt angegeben ist, macht man einfach eine Selbsteinstufung.
Das ist gar nicht so trivial! Bei uns gilt: ist keine WGK angegeben, muss WGK 3 angenommen werden - mit allen Folgen (Lagerung, Transport, etc.)
Die normative oder gesetzliche Grundlage dazu fehlt mir aber gerade...
Gruß
Rud
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