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Interne Kalibrierung, Interne Kalibrierung einer Stecklehre von unserem Kunden

Beitrag 08.07.2025, 10:10 Uhr
MotivAuto
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen!

Wir sind ein Automotive-Zulieferbetrieb (Gießerei ALU-Druckguss). Unser Kunde (OEM) hat über einen Dienstleister eine Stecklehre für uns fertigen lassen. Wir bekamen diese, zusammen mit einem Messprotokoll, geschickt, also unkalibriert, nur vermessen.
Unser Auditor möchte jetzt ein Verfahren sehen, mit dem wir sicherstellen, dass die Lehre die Kundenanforderungen erfüllt.

Ich möchte das als ERROR_PROOFING darstellen:
Ich habe mir jetzt gedacht, wir erstellen 2 Master-Gussteile, 1x i.O. / 1x n.i.O. Die beiden Teile lassen wir vor Schichtbeginn auf einer Koordinatenmessmaschine messen. Bei dem i.O.-Master müssen alle Maße grün sein, bei dem n.i.O.-Master müssen alle Maße rot sein.
Somit ist sichergestellt dass die nachfolgenden Teile aus der Produktion den Anforderungen entsprechen, wenn sie auf der Stecklehre, auf der KMM, grün gemessen werden.

Meint Ihr dass der Auditor damit zufrieden zustellen ist?
Falls nicht, wäre ich dankbar für viele Tipps!

Grüße aus dem Sauerland!

   
Beitrag 08.07.2025, 15:07 Uhr
SelcoME
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo,

die einzelnen Stifte der Stecklehre müssen ja auch auf ihre Durchmesser und nicht nur auf Position geprüft werden wegen möglichem Verschleiß und Genauigkeit, abhängig von Toleranz, Teildimension, Losgröße und Prüfintervall.

Oder ist das bei dem Material der Lehre und Gussteilen nicht so ausschlaggebend?
Wäre mal interessant zu erfahren, falls das erlaubt ist.

Gruß an alle Leser/Nutzer
   
Beitrag 09.07.2025, 07:41 Uhr
MotivAuto
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo SelcoME,

nein, hier wird die Außenform des Gussteils geprüft, keine Steckstifte vorhanden.
   
Beitrag 09.07.2025, 08:03 Uhr
unaware
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo MotivAuto,

Wäre es dann nicht einfacher, die Lehre regelmäßig zu vermessen. Und vom Kunden bescheinigen zu lassen, dass mit der Lehre geprüfte Teile als i.O. eingestuft werden?
Bin aber nicht sicher, ob der Auditor mit sowas zufrieden ist. Könntest du ja evtl. im Vorfeld mit ihm abklären.

MfG
unaware
   
Beitrag 09.07.2025, 08:39 Uhr
VisualFR
Level 1 = Community-Lehrling
*
Ich vermute, dass die vorliegende Herausforderung auf eine sprachliche Unschärfe zurückzuführen ist.

Die Vermessung einer Lehre entspricht ihrer Kalibrierung. Im Kontext der IATF 16949 muss diese Kalibrierung entweder durch ein nach DAkkS akkreditiertes Prüflabor bzw. einen Messdienstleister erfolgen oder – sofern vom Kunden freigegeben – intern durchgeführt werden. Ziel ist es, die Genauigkeit der Lehre zu verifizieren.

Ich gehe davon aus, dass der Auditor darüber hinaus die Eignung der Lehre im Sinne einer Messmittelfähigkeit gemäß dem branchenüblichen Standard der Messsystemanalyse (z. B. VDA Band 5) beurteilt haben möchte. Dabei soll überprüft werden, ob das eingesetzte Messmittel – insbesondere wenn es vom Kunden bereitgestellt wurde – in der Lage ist, konforme von nichtkonformen Merkmalen zuverlässig zu unterscheiden. Dies dient der Validierung des gesamten Messprozesses.

Zur Klärung der Anforderungen und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehle ich eine direkte Abstimmung mit dem Auditor. Dabei sollte insbesondere geklärt werden, ob neben der Kalibrierung der Lehre auch eine Bewertung der Messmittelfähigkeit gemäß VDA Band 5 oder einem vergleichbaren Standard erwartet wird. Dies würde sicherstellen, dass die Anforderungen an die Validierung des Messprozesses vollständig erfüllt werden.
   
Beitrag 09.07.2025, 09:59 Uhr
VisualFR
Level 1 = Community-Lehrling
*
ZITAT(VisualFR @ 09.07.2025, 07:39 Uhr) *
Ich vermute, dass die vorliegende Herausforderung auf eine sprachliche Unschärfe zurückzuführen ist.

Die Vermessung einer Lehre entspricht ihrer Kalibrierung. Im Kontext der IATF 16949 muss diese Kalibrierung entweder durch ein nach DAkkS akkreditiertes Prüflabor bzw. einen Messdienstleister erfolgen oder – sofern vom Kunden freigegeben – intern durchgeführt werden. Ziel ist es, die Genauigkeit der Lehre zu verifizieren.

Ich gehe davon aus, dass der Auditor darüber hinaus die Eignung der Lehre im Sinne einer Messmittelfähigkeit gemäß dem branchenüblichen Standard der Messsystemanalyse (z. B. VDA Band 5) beurteilt haben möchte. Dabei soll überprüft werden, ob das eingesetzte Messmittel – insbesondere wenn es vom Kunden bereitgestellt wurde – in der Lage ist, konforme von nichtkonformen Merkmalen zuverlässig zu unterscheiden. Dies dient der Validierung des gesamten Messprozesses.

Zur Klärung der Anforderungen und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehle ich eine direkte Abstimmung mit dem Auditor. Dabei sollte insbesondere geklärt werden, ob neben der Kalibrierung der Lehre auch eine Bewertung der Messmittelfähigkeit gemäß VDA Band 5 oder einem vergleichbaren Standard erwartet wird. Dies würde sicherstellen, dass die Anforderungen an die Validierung des Messprozesses vollständig erfüllt werden.


Eine sehr angenehme Alternative bestünde darin, wenn der Kunde die bereitgestellte Lehre bereits qualifiziert hätte. Dabei könnte es sich um eine Lehre handeln, die der Kunde bereits für die gleiche Messaufgabe verwendet (= Lehre wird für den Lieferanten kopiert). In diesem Fall empfehle ich, eine schriftliche Bestätigung vom Kunden einzuholen, dass die bereitgestellte Lehre aus seiner Sicht die geforderten Merkmale ausreichend absichert.
   
Beitrag 16.07.2025, 09:41 Uhr
OliverG_
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo,
der Kunde kann die Lehre nicht "qualifizieren".
In der DIN EN ISO 9001:2015 7.1.5.1 a) wird gefordert, dass das Messmittel bzw. Lehre geeignet sein muss. In der IATF 16949:2016 7.1.5.1.1 ist gefordert die Beurteilung der Prüfungen bzw. Messungen. Das Vorgehen dazu, muss den Referenzhandbücher entsprechen, also MSA AIAG oder Band 5 VDA. Außer der Kunde genehmigt andere analytische Methoden.
Diese Eignungsprüfung kann nur dort geschehen, wo gemessen bzw. gelehrt wird. Daher kann der Kunde die Lehre nicht "qualifizieren". Beim Kunden kann die Lehre ja richtig funktionieren, aber dort wo sie eingesetzt wird, sind wiederum andere Bedingungen.
Daher ist hier auch dringend eine Abstimmung mit dem Kunden nötig.
Viele Grüße
   
Beitrag 16.07.2025, 15:44 Uhr
VisualFR
Level 1 = Community-Lehrling
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ZITAT(OliverG_ @ 16.07.2025, 08:41 Uhr) *
Hallo,
der Kunde kann die Lehre nicht "qualifizieren".
In der DIN EN ISO 9001:2015 7.1.5.1 a) wird gefordert, dass das Messmittel bzw. Lehre geeignet sein muss. In der IATF 16949:2016 7.1.5.1.1 ist gefordert die Beurteilung der Prüfungen bzw. Messungen. Das Vorgehen dazu, muss den Referenzhandbücher entsprechen, also MSA AIAG oder Band 5 VDA. Außer der Kunde genehmigt andere analytische Methoden.
Diese Eignungsprüfung kann nur dort geschehen, wo gemessen bzw. gelehrt wird. Daher kann der Kunde die Lehre nicht "qualifizieren". Beim Kunden kann die Lehre ja richtig funktionieren, aber dort wo sie eingesetzt wird, sind wiederum andere Bedingungen.
Daher ist hier auch dringend eine Abstimmung mit dem Kunden nötig.
Viele Grüße


Hallo Oliver,

inwiefern helfen deine Ausführungen dem Threadersteller konkret weiter? Überspitzt formuliert: Der Kunde wirft dem Lieferanten eine Lehre über den Zaun und erwartet, dass diese ohne Weiteres in einem Messprozess integriert wird.

Der Lieferant kann nun zwar die geforderten Fähigkeitsuntersuchungen durchführen – im ungünstigsten Fall wird die Lehre jedoch als nicht fähig bewertet. Der Kunde weist nun möglicherweise jede Verantwortung für das Design der Lehre von sich und fordert stattdessen, dass der Lieferant die Konformität der Lieferungen gemäß Spezifikation sicherstellt – wie genau, ist dem Kunden dabei offenbar gleichgültig.
Die daraus resultierenden Maßnahmen können für den Lieferanten erheblichen Aufwand und Kosten bedeuten: etwa die Qualifizierung der Lehre, die Entwicklung eines alternativen Prüfverfahrens oder – als „Goodie“ – die dauerhafte Lagerung eines Eisenklotzes des Kunden, der letztlich nur einstaubt.

Ob dieses Vorgehen des Kunden im Sinne der ISO 9001 bzw. IATF 16949 zielführend ist, sei dahingestellt. Fakt ist: Der Wunsch des Kunden schlägt die genannten Anforderungen aus ISO und IATF. Mein "pragmatischer Tipp" wird auch von externen Auditoren akzeptiert. Würde sich deine Sichtweise durchsetzen, wären Sonderfreigaben und Abweicherlaubnisse im Grunde bedeutungslos.

Falls du lediglich aufzeigen wolltest, was die Normenlage grundsätzlich vorsieht, verweise ich auf meinen ersten Beitrag in diesem Thread.

Grüße
   
Beitrag 18.07.2025, 12:16 Uhr
OliverG_
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo,

ein paar Anmerkungen dazu:
1.
Ich wollte nur auf die genauen Normenpunkte hinweisen, da die meisten Mitarbeiter und auch einige Forumsteilnehmer leider nicht die für sie relevanten Normenpunkte kennen oder gar deren Inhalt und Bedeutung.
Aber wie sollen die Anforderungen erfüllt werden, wenn man die Anforderungen nicht kennt?
2.
Im Audit wurde etwas von Auditor bemängelt, aber scheinbar wurde nicht nachgefragt, auf welchen Normenpunkt sich der Auditor bezieht. Und das bemängle ich auch immer, wenn der Auditor eine Abweichung feststellt, dann sollte/muss man nachfragen, auf welchen Normenpunkt er sich bezieht, wenn man die Norm(en) nicht kennt.
Manche würden wahrscheinlich auch nichts sagen, wenn der Auditor "sagt": die Erde ist eine Scheibe.
3.
Wie man es am pragmatischsten macht, steht in 7.1.5.1.1. Außer der Kunde genehmigt andere analytische Methoden.
Der Threadersteller macht es genauso wie er es beschrieben und der Kunde bestätigt ihm das schriftlich als akzeptiert und somit sind die Anforderungen des Kunden erfüllt.
4.
Das Wort "qualifizieren" wird im Rahmen der IATF 16949 nur in Verbindung mit Kompetenz (7.2) angewendet und nicht mit dem Thema Messmittel.
5.
Gerne würde ich den Zertifizierungsauditor sehen, der eine Beurteilung von einem Messsystem akzeptiert, dass wo anders gemacht wurde, wo der Messsystem eingesetzt wird.
Außer, der Kunde akzeptiert es. Dann ist es konform mit der Norm.
6.
Klar, ist hier einiges im Vorfeld schief gelaufen mit dem Kunden. Auch dem Kunden fehlt es wohl an Wissen.
7.
Zudem ist ja die Überschrift des Threads "Interne Kalibrierung", dann wären ja noch die Kapitel 7.1.5.2.1 und 7.1.5.3.1 noch zu beachten.

Long Story short: "Sonderfreigabe" oder "Abweicherlaubnis" vom Kunden und gut ist. (Vielleicht?)
Das war auch der Inhalt meines letzten Satzes.

Viele Grüße

PS: Frage mich, ob das alles auch so in China gemacht wird? Aber das ist ein anderes Thema.

Der Beitrag wurde von OliverG_ bearbeitet: 18.07.2025, 13:07 Uhr
   
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