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Internes Auditprogramm IATF 16949

Beitrag 25.03.2022, 10:47 Uhr
Lackie
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen, 

müssen alle Normkapitel, für die Abweichungen im Überwachungs/Zertfizierungs-Audit festgestellt wurden in der darauf folgenden Auditperiode intern auditiert werden oder alle Prozesse, in denen Abweichungen festgestellt wurden ? Oder gibt es da keine Vorgabe in Bezug auf das interne Auditprogramm ? 

Freue mich auf Rückmeldungen, danke. 

Schönen Gruß
Lackie 
   
Beitrag 28.03.2022, 10:27 Uhr
Maximilian84
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Hallo Lackie,

im Prinzip greift ja der risikobasierte Ansatz. Also macht es Sinn sich das vielleicht nochmal detaillierter im Laufe des Jahres anzusehen. Der Zertifizierungsauditor wird sich auf jeden Fall die Abweichungen des letzten Audits nochmal ansehen.

Bei Abweichungen musst du ja zur Verifizierung einen Nachweis der Abstellmaßnahmen erbringen. Das kann man ja in Form eines Kurzaudits machen. Somit ist das schon erledigt und du bist da sauber.
   
Beitrag 29.03.2022, 11:05 Uhr
Lackie
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo Maximilian,

danke für deine Rückmeldung. Die Maßnahmen aus den Audits und deren Wirksamkeit werden bei uns regelmäßig in/durch Quali-Meetings überprüft. Mir ging es nur darum, ob es bzgl. Abweichungen im Audit Vorgaben für den darauf folgenden Auditplan gibt. Ich meinte, ich hätte das mal irgendwo gelesen, finde es aber nicht.

Schönen Gruß
Lackie
   
Beitrag 08.04.2022, 11:21 Uhr
Wintzer
Level 3 = Community-Techniker
***
Hallo Lackie,

ISO 9001 Absatz 9.2.2 a) ...und die Ergebnisse vorheriger Audits berücksichtigen.....

In meiner Praxis löse ich das, indem bei den internen Audits zwei Auditkriterien eingefügt sind:
A) Sind die aus dem vorangegangenen internen Audit resultierenden Korrekturmaßnahmen vollständig und wirksam abgeschlossen worden?
biggrin.gif Sind die aus dem vorangegangenen Zertifizierungsaudit resultierenden Abweichungen wirksam abgeschlossen worden?

In beiden Fällen werden Abweichungen und Verbesserungspotentiale spätestens im Zuge des internen Audits geprüft. Dabei kann es folgende Feststellungen geben: 
1. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt geprüft, also in diesem Audit keine negative Feststellung.
2. Im Zuge dieses Audits muss noch die Wirksamkeitsprüfung zu den getroffenen Maßnahmen erfolgen, entweder direkt oder als aus dem aktuellen Audit abzuleitende Maßnahme. 
3. Ein Verbesserungspotential soll nicht umgesetzt werden. In diesem Fall muss geprüft werden, ob eine stichhaltige Begründung vorliegt. 

MfG
Peter Wintzer
   
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