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Notwendigkeit einer Prozessregelkarte
20.01.2022, 10:48 Uhr
Jenstanne
Level 2 = Community-Facharbeiter
Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 13.12.2006
Beiträge: 103
Mitglied seit: 13.12.2006
Beiträge: 103
Hallo!
Wir sind VW Lieferant und stellen D-Teile her. An allen Anlagen wurden besondere Merkmale definiert, zu diesen führen wir fortlaufend Regelkarten. Dazu gab es mehrfach Abweichungen im IATF Audit, weil die Eingriffsgrenzen erreicht bzw. überschritten wurden, Maßnahmen nicht erkennbar weil nicht dokumentiert wurden. Nun habe ich ein neues Lastenheft bekommen, hier steht dass eine Regelkarte nur dann erforderlich ist, wenn der Prozess nicht fähig ist. Wir werten monatlich die Fähigkeit aus, demnach ist die Regelkarte bei erreichen der geforderten cpk nicht nötig? In den VDA Bänden kann ich hier auch keine andere Aussage finden.
Danke Vorab!
BG Jens
Wir sind VW Lieferant und stellen D-Teile her. An allen Anlagen wurden besondere Merkmale definiert, zu diesen führen wir fortlaufend Regelkarten. Dazu gab es mehrfach Abweichungen im IATF Audit, weil die Eingriffsgrenzen erreicht bzw. überschritten wurden, Maßnahmen nicht erkennbar weil nicht dokumentiert wurden. Nun habe ich ein neues Lastenheft bekommen, hier steht dass eine Regelkarte nur dann erforderlich ist, wenn der Prozess nicht fähig ist. Wir werten monatlich die Fähigkeit aus, demnach ist die Regelkarte bei erreichen der geforderten cpk nicht nötig? In den VDA Bänden kann ich hier auch keine andere Aussage finden.
Danke Vorab!
BG Jens
21.03.2022, 12:04 Uhr
Guten Tag,
auch wenn meine Schulung vor 30 Jahren war: hier liegt m.E. ein Fehler vor.
Bevor eine Prozessregelkarte (SPC) eingesetzt wird ist nachzuweisen, dass der Prozess statistisch fähig ist.
Sollte er nämlich nicht stat. fähig sein, darf keine Stichprobenprüfung (=Regelkarte), sondern nur ein 100% Prüfung (zumindest bei nicht zerstörenden Prüfungen) angewendet werden.
Ein Herausforderung stellt die Tatsache, dass Sie Besonderer Merkmale damit überwachen.
auch wenn meine Schulung vor 30 Jahren war: hier liegt m.E. ein Fehler vor.
Bevor eine Prozessregelkarte (SPC) eingesetzt wird ist nachzuweisen, dass der Prozess statistisch fähig ist.
Sollte er nämlich nicht stat. fähig sein, darf keine Stichprobenprüfung (=Regelkarte), sondern nur ein 100% Prüfung (zumindest bei nicht zerstörenden Prüfungen) angewendet werden.
Ein Herausforderung stellt die Tatsache, dass Sie Besonderer Merkmale damit überwachen.
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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
aus dem Naheland
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