SIMPLE-QUALITY
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Prüfmittel außerhalb Toleranz - was nun?

Beitrag 08.10.2024, 10:38 Uhr
isekram
Level 1 = Community-Lehrling
*
Lassen sich Prüf und Messmittel welche die Kalibrierung nicht bestanden haben noch irgendwie weiterverwenden?

Konkret geht es um eine Waage deren Toleranzgrenze bei der Kalibrierung geringfügig überschritten wurde. (Justierung leider nicht möglich)
Für den Anwendungszweck würde die Waage noch ausreichen.

Hier entbrennt nun die Diskussion ob mit manuell erweiterten Toleranzgrenzen die Kalibrierfähigkeit wieder hergestellt werden kann,
oder ob die Waage aussortiert werden muß.
Bzw. gibt es beführworter die die Waage einfach nur als "Bedingt verwendbar" kennzeichnen möchten und weiterverwenden wollen.

Wie handhabt ihr solche Fälle? Gibt eine Norm dazu Hilfestellung?
   
Beitrag 08.10.2024, 11:06 Uhr
DanielWB
Level 2 = Community-Facharbeiter
**
Bei uns würde ein nicht fähiges Messmittel einen roten Punkt bekommen und aus der Messmittelüberwachung genommen werden. Die Benutzung wäre dann nur noch auf eigene Gefahr und nicht für Endabnahmen möglich, da das Messmittel nicht mehr auf internationale Normen rückführbar wäre.
   
Beitrag 08.10.2024, 11:06 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
*******
Guten Tag,

zunächst sollte geklärt werden, welchen Verwendungszweck die Waage hat.
Gehört die Waage zu den Messmitteln, die im Produktionslenkungsplan gemäß IATF 16949 zur Messung von Besonderen Merkmalen aufgeführt sind?
Dann wären die Anforderungen nach MSA/VDA Band 5 zu erfüllen (Kalibrieren, Messsystemfähigkeit).
Wird mit der Waage Handelsware in Fertigpackung gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) gewogen?
Dann muss die Waage gemäß §31 Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten sogar geeicht sein.

Wenn das alles nicht zutrifft, sollte mit der Aussage "Für den Anwendungszweck würde die Waage noch ausreichen."
zuvor eine Risikoanalyse gemacht worden sein.
Zuletzt wäre zu klären, ob und wie welcher Hinweis (Z.B. nur zulässig für Messungen mit Toleranz >X) an der Waage anzubringen ist.
Sie sollten auch einen entsprechenden Vermerk in der PMV Übersichtsdatei vornehmen und ggf. die Überprüfungszeitraum verkürzen.

Der Beitrag wurde von Sonntag bearbeitet: 08.10.2024, 11:12 Uhr


--------------------
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 08.10.2024, 22:30 Uhr
MikeE25
Level 7 = Community-Professor
*******
ZITAT(isekram @ 08.10.2024, 10:38 Uhr) *
Lassen sich Prüf und Messmittel welche die Kalibrierung nicht bestanden haben noch irgendwie weiterverwenden?

Konkret geht es um eine Waage deren Toleranzgrenze bei der Kalibrierung geringfügig überschritten wurde. (Justierung leider nicht möglich)
Für den Anwendungszweck würde die Waage noch ausreichen.

Hier entbrennt nun die Diskussion ob mit manuell erweiterten Toleranzgrenzen die Kalibrierfähigkeit wieder hergestellt werden kann,
oder ob die Waage aussortiert werden muß.
Bzw. gibt es beführworter die die Waage einfach nur als "Bedingt verwendbar" kennzeichnen möchten und weiterverwenden wollen.

Wie handhabt ihr solche Fälle? Gibt eine Norm dazu Hilfestellung?



Wenn es eine elektronische Waage ist die mit einem üblicherweise beiliegenden Gewicht kalibriert wird kann es helfen, dass Kalibriergewicht minimal zu verändern damit die Toleranz mit kleineren Messgewichten wieder innerhalb der Toleranz ist.
Habe ich vor ein paar Wochen erfolgreich bei einer Waage durchgeführt - das Gewicht eines Papierstreifen zusätzlich bei der Kalibrierung hat gereicht. wink.gif
Prüfgewichte in div Größen sollten natürlich vorhanden sein um die Waage danach zu prüfen.
   
Beitrag 16.10.2024, 07:52 Uhr
isekram
Level 1 = Community-Lehrling
*
ZITAT(DanielWB @ 08.10.2024, 11:06 Uhr) *
Bei uns würde ein nicht fähiges Messmittel einen roten Punkt bekommen und aus der Messmittelüberwachung genommen werden. Die Benutzung wäre dann nur noch auf eigene Gefahr und nicht für Endabnahmen möglich, da das Messmittel nicht mehr auf internationale Normen rückführbar wäre.


Dabei würde ja das unfähige Prüfmittel weiter verwendet werden!
Wie stellt man denn da sicher dass es eben nciht für wichtige Prüfungen verwendet wird?
Zudem hat man ohne weitere Kalibrierung keinerlei Anhaltspunkt ob sich das Prüfmittel immer weiter aus der Toleranz bewegt.
   
Beitrag 16.10.2024, 07:55 Uhr
isekram
Level 1 = Community-Lehrling
*
ZITAT(MikeE25 @ 08.10.2024, 22:30 Uhr) *
Wenn es eine elektronische Waage ist die mit einem üblicherweise beiliegenden Gewicht kalibriert wird kann es helfen, dass Kalibriergewicht minimal zu verändern damit die Toleranz mit kleineren Messgewichten wieder innerhalb der Toleranz ist.
Habe ich vor ein paar Wochen erfolgreich bei einer Waage durchgeführt - das Gewicht eines Papierstreifen zusätzlich bei der Kalibrierung hat gereicht. wink.gif
Prüfgewichte in div Größen sollten natürlich vorhanden sein um die Waage danach zu prüfen.


Es handelt sich um eine elektronische Waage.
Diese kann per Menü mit einem internen Gewicht kalibriert werden.
Eine Kalibrierung mit externem Gewicht bietet die Waage leider nicht.
btw. Die Kalibrierung mit einem manipuliertem Gewicht möchte ich nicht durchführen.
   
Beitrag 16.10.2024, 08:51 Uhr
isekram
Level 1 = Community-Lehrling
*
ZITAT(Sonntag @ 08.10.2024, 11:06 Uhr) *
Guten Tag,

zunächst sollte geklärt werden, welchen Verwendungszweck die Waage hat.
Gehört die Waage zu den Messmitteln, die im Produktionslenkungsplan gemäß IATF 16949 zur Messung von Besonderen Merkmalen aufgeführt sind?
Dann wären die Anforderungen nach MSA/VDA Band 5 zu erfüllen (Kalibrieren, Messsystemfähigkeit).
Wird mit der Waage Handelsware in Fertigpackung gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) gewogen?
Dann muss die Waage gemäß §31 Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten sogar geeicht sein.

Wenn das alles nicht zutrifft, sollte mit der Aussage "Für den Anwendungszweck würde die Waage noch ausreichen."
zuvor eine Risikoanalyse gemacht worden sein.
Zuletzt wäre zu klären, ob und wie welcher Hinweis (Z.B. nur zulässig für Messungen mit Toleranz >X) an der Waage anzubringen ist.
Sie sollten auch einen entsprechenden Vermerk in der PMV Übersichtsdatei vornehmen und ggf. die Überprüfungszeitraum verkürzen.


Vielen Dank für diese tolle fundierte Antwort.
Die Waage dient als Zählwaage im Lager. Damit werden Rohteile für die Produktion abgezählt.
Die Abweichung der Waage ist weitaus geringer als das Gewicht der Teile. Eine Zähldiffernz ist nicht zu erwarten.
Die Abweichung ist im PMV eingetragen und wird weiter überwacht.
Nur über das wie und ob der Kennzeichnung an der Waage bin ich mir unsicher.
Eine Idee ist die derzeitige Anzeige von 1 Stelle hinter dem Komma auf keine Stelle hinter dem Komma zu reduzieren.
Dies wäre per Menü möglich und wäre eine nicht zu offensichtliche Maßnahme.
   
Beitrag 16.10.2024, 15:13 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
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ZITAT(isekram @ 16.10.2024, 09:51 Uhr) *
Vielen Dank für diese tolle fundierte Antwort.
Die Waage dient als Zählwaage im Lager. Damit werden Rohteile für die Produktion abgezählt.
Die Abweichung der Waage ist weitaus geringer als das Gewicht der Teile. Eine Zähldiffernz ist nicht zu erwarten.
Die Abweichung ist im PMV eingetragen und wird weiter überwacht.
Nur über das wie und ob der Kennzeichnung an der Waage bin ich mir unsicher.
Eine Idee ist die derzeitige Anzeige von 1 Stelle hinter dem Komma auf keine Stelle hinter dem Komma zu reduzieren.
Dies wäre per Menü möglich und wäre eine nicht zu offensichtliche Maßnahme.


Das hört sich schlüssig an.
Sie können an der Waage zusätzlich zur Reduzierung der Stelle hinter dem Komma einen Hinweis zum zulässigen Verwendungszweck
anbringen wie z.B. "Nur als Zählwaage für Produkte größer x g verwendbar".


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
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