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Rückverfolgbarkeit bei gesperrten Bauteilen

Beitrag 10.10.2023, 17:49 Uhr
Whynot
Level 1 = Community-Lehrling
*
Hallo zusammen,

wir haben mehrere Sperrflächen in verschiedenen Abteilungen.  Dort befinden sich Bauteile mit unterschiedlichen Fehlermerkmalen. Diese sind zwar  mit Sperrkarten versehen, aber nicht im System hinterlegt. Dies bedeutet, man sucht sich einen Wolf, wenn mann bei bei den 8 Sperrflächen eingesperrtes Bauteile sucht.. WO STEHT IN DER ISO 9001 dass man diese im System nachvollziehbar hinterlegen soll. Des Weiteren wurde festgestellt, dass in der Logistik die Lagerware mit dem Stellplatz und dem Warenwirtschaftsprogromm nicht identisch sind. Teilweise falsch eingelagert. WO BITTE IST DIES IN DER NORM NACHLESBAR ODER WO ANDERS. Bitte um Hilfe. Besten Dank
   
Beitrag 11.10.2023, 08:46 Uhr
Sonntag
Level 7 = Community-Professor
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Guten Tag,

die ISO 9001 gibt im Kapitel 8.5.2 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit die Vorgabe, dass die Organisation "geeignete Mittel" zur Kennzeichnung anwenden muss. D.h., Sie können bei Ihrem internen Systemaudit zum Ergebnis kommen, dass die in Ihrem Unternehmen angewendete Kennzeichnung und/oder Zuordnung im System nicht geeignet ist und dies mit z.B. unnötigen hohen Suchaufwand begründen.


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Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
   
Beitrag 17.10.2023, 10:56 Uhr
Lanselot111
Level 4 = Community-Meister
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Ich hätte da noch eine Frage: Wie verhindert Ihr, dass gesperrte Bauteile nicht wieder in den Prozess gelangen, wenn Ihr nicht mal wisst wo Ihr wie viele Bauteile in welchem Zustand eingelagert habt?
   
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