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Verwendung von recycelten Material in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011
09.01.2020, 11:24 Uhr
Nacho93
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Gruppe: Aktivierungsprozess
Mitglied seit: 12.07.2018
Beiträge: 9
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Hallo zusammen,
kennt sich einer zufällig mit dem Thema der "Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und
Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen" aus?
Ich würde gerne wissen in wie weit es erlaubt ist, recyceltes Material , welches nicht in Berührung mit anderen Stoffen oder Kontaminationen war wieder zu verwenden.
kennt sich einer zufällig mit dem Thema der "Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und
Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen" aus?
Ich würde gerne wissen in wie weit es erlaubt ist, recyceltes Material , welches nicht in Berührung mit anderen Stoffen oder Kontaminationen war wieder zu verwenden.
09.01.2020, 12:35 Uhr
Die Verordnung kennt den Begriff "recycelt" nicht.
Ist auch nicht Notwendig.
Es heisst, dass der Kunststoff den benannten Prüfungen standhalten muss.
Demnach könnt Ihr mixen was Ihr wollt solange es bei den Prüfungen nicht durchfällt.
Das dürfte aber sehr schwer werden da "recycelt" immer bedeutet, dass euer Eingangsmaterial nie eine gleichförmige Qualität haben kann.
Darum werden die Zulassungen das wohl nicht akzeptieren.
Ist auch nicht Notwendig.
Es heisst, dass der Kunststoff den benannten Prüfungen standhalten muss.
Demnach könnt Ihr mixen was Ihr wollt solange es bei den Prüfungen nicht durchfällt.
Das dürfte aber sehr schwer werden da "recycelt" immer bedeutet, dass euer Eingangsmaterial nie eine gleichförmige Qualität haben kann.
Darum werden die Zulassungen das wohl nicht akzeptieren.
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