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Entsenderichtlinie führt
zu mehr Kleinstaaterei

Die zur Vermeidung von Sozialdumping erlassene EU-Entsenderichtlinie wird in ihrer Anwendung durch die EU-Mitgliedstaaten kontrolliert. Hierzu wurden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr restriktive und bürokratische Meldeverfahren geschaffen. Wenn europäische Unternehmen Mitarbeiter ins EU-Ausland entsenden, stehen sie nun vor einem Flickenteppich nationaler Regelungen.

Arbeitnehmermobilität ist in der globalisierten Wirtschaft unentbehrlich. Die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus exportieren nicht nur Güter, sondern erbringen zumeist auch Dienstleistungen wie Montage, Inbetriebnahme, Service und Wartung der Maschinen. Entsendungen von zumeist hochqualifizierten Facharbeitern sind ein Kernbestandteil des Geschäftsmodells. Darauf sind nicht nur international agierende große Unternehmen angewiesen, sondern besonders auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Rückkehr zur Kleinstaaterei

Die Bestimmungen zur Umsetzung der Entsenderichtlinie bieten auf EU-Ebene einen groben Handlungsrahmen. Die konkrete Überführung in nationale Meldepflichten erfolgte individuell in den Mitgliedstaaten. Infolgedessen existieren völlig unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich

  • Meldeprozedur,
  • mitzuführender Dokumente und
  • Definition der meldepflichtigen Tätigkeiten.

Während entsendende Unternehmen in vielen EU-Ländern den klassischen Arbeitseinsatz für Montage, Wartung und Service anmelden müssen, gilt dies beispielswiese in Frankreich auch für Vertrieb, konzerninterne Entsendungen sowie Messeeinsätze.

Regelungen online überblicken

Deshalb stellt sich Unternehmen vor jedem EU-Arbeitseinsatz der Mitarbeiter die Frage, welche Meldepflichten sie im jeweiligen Land beachten müssen. Erste Orientierung geben die länderspezifischen Informationsblätter, die der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) seinen Mitgliedsfirmen zum Download anbietet. Sie geben in Deutsch und Englisch einen praxisorientierten Überblick über die Regelungen in den einzelnen europäischen Ländern. Ergänzt werden diese Informationen durch Erläuterungen zu

  • Dienstleistungsfreiheit,
  • Datenschutz bei Entsendungen und
  • der Kooperationsvereinbarung

zwischen dem VDMA und dem externen Dienstleister Inhouse Mobility GmbH, der die Meldungen für VDMA-Mitglieder zu Sonderkonditionen durchführt.

Bürokratischer Aufwand

Der VDMA führt intensive Gespräche mit politischen Vertretern in Berlin und Brüssel, um auf die enorme Belastung für die Mitgliedsunternehmen hinzuweisen. Der Verband betont dabei ständig, dass die gegenwärtige Situation in völligem Gegensatz zur Idee des EU-Binnenmarktes steht.

Die aktuelle Durchführung der Entsenderichtlinie erschwert es massiv, Dienstleistungen in der EU zu erbringen. Die unterschiedliche Umsetzung der Entsenderichtlinie bürdet Unternehmen enorme bürokratische Belastungen auf.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind dringend aufgefordert, diesen Missstand durch eine Harmonisierung der Meldevorschriften und der damit verbundenen ausufernden Bürokratie zu beheben. Der VDMA schätzt die Bürokratiekosten der EU-Entsenderichtlinie aktuell für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau bei 205.000 Entsendungen auf mindestens 51 Millionen Euro jährlich.

Ausblick - Neue Regelungen ab 2020

Das EU-Parlament hat die Reform der EU-Entsenderichtlinie vor wenigen Monaten verabschiedet. Ab 2020 sollen für Arbeitnehmer aus anderen Staaten europaweit die gleichen Lohnbedingungen wie für Einheimische gelten, wodurch die bestehenden Probleme noch verschärft werden. So müssen künftig bei Entsendungen von Mitarbeitern alle im Gastland branchenüblichen Lohnbestandteile einschließlich Urlaubsgeld, Wochenend- und Überstundenzuschläge bezahlt werden. Bei Entsendungen von mehr als 18 Monaten gelten darüber hinaus bereits ab dem ersten Tag alle wesentlichen Bestandteile des Arbeitsrechts im Gastland.

Titelbild: European Union 2015

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