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Wie ist eigentlich die Rechtslage, Spritzgusswerkzeug bei änderung ruiniert !!??

Beitrag 07.06.2016, 22:12 Uhr
zahnstange
Level 6 = Community-Doktor
******

Hi,
ganz so schlimm ist es nicht. Die Gesetzeslage ist so, wenn jemand einen Auftrag vergibt und der andere diesen annimmt, geht das BGB davon aus, dass sich beide Parteien im Grunde einig sind.

Die letzen Details sind dann Haarspaltereien, die wirklich zu keiner Rwchtsznsicherheit führen.

In diesem Sinn, frohes schaffen
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Beitrag 08.06.2016, 06:32 Uhr
CptFraeser
Level 4 = Community-Meister
****

Es gibt das "Recht auf Nachbesserung"

und das dürfte alles aussagen!


Guten Morgen...
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Beitrag 08.06.2016, 06:40 Uhr
Julzact
Level 1 = Community-Lehrling
*

Also ich wusste nicht, dass ein Angestellter dafür haftet wenn er auf der Arbeit einen Fehler macht.
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Beitrag 08.06.2016, 08:35 Uhr
CNCFr
Level 7 = Community-Professor
*******

QUOTE (Julzact @ 08.06.2016, 06:40 Uhr) *
Also ich wusste nicht, dass ein Angestellter dafür haftet wenn er auf der Arbeit einen Fehler macht.

Ja, dann hast du jetzt wieder etwas dazugelernt.
Allerdings sind die Anforderungen, um einen Angestellten in Haftung zu nehmen inzwischen recht hoch, aber prinzipiell kann ein Arbeitnehmer für Fehler schon in Anspruch genommen werden, s. z.B.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgeneigte_Arbeit
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Beitrag 08.06.2016, 08:55 Uhr
CNCTango
Level 4 = Community-Meister
****

QUOTE (Julzact @ 08.06.2016, 07:40 Uhr) *
Also ich wusste nicht, dass ein Angestellter dafür haftet wenn er auf der Arbeit einen Fehler macht.


Bei Vorsatz, Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung...
Die der Arbeitgeber nachweisen muss!

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
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Beitrag 08.06.2016, 09:11 Uhr
Julzact
Level 1 = Community-Lehrling
*

Ja natürlich das ist klar, aber doch nicht bei einem gewöhnlichen Fehler.
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Beitrag 09.06.2016, 14:43 Uhr
Hawky
Level 4 = Community-Meister
****

Wenn das Ursprungsthema geklärt wurde so wäre es schön wenn man den Ausgang erfahren könnte.

Gruß
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