Änderungen

Zur Navigation springen

Werkzeugmaschine

2 Bytes entfernt, 13:44, 5. Jul. 2019
Sicherheitsaspekte
== Sicherheitsaspekte ==
Die Anforderungen an die Sicherheit von Werkzeugmaschinen ist durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Umsetzung in nationales Recht durch das Gerätesicherheitsgesetz, gesetzlich geregelt. Auf dieser Grundlage kann jeder Hersteller auf Basis einer Gefahrenanalyse und einer Risikobewertung die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen wird dann durch eine Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung dargestellt.
Für viele Aspekte zur Erfüllung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie wurden europäische Normen erarbeitet. Man unterscheidet hier in generische CEN-Normen (Typ A), technologieübergreifende CEN-Normen (Typ B) und maschinenspezifische CEN-Normen (Typ C). Deren Einhaltung impliziert die Erfüllung der Richtlinienkonformität. Für einzelne Themen wurden diesen europäischen CEN-Normen in internationale ISO-Normen umgesetzt.
 
== Forschung ==
183
Bearbeitungen